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Gesetz gegen digitale Gewalt – ein Schritt in die richtige Richtung

Am 7. Oktober 2026 wurde vom Bundestag der Entwurf des Gesetzes gegen digitale Gewalt beschlossen. Damit steht fest: Die digitale Welt ist kein rechtsfreier Raum!

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In ihren Reaktionen darauf sind sich Frauenorganisationen einig: Es geht in die richtige Richtung, weist aber noch Lücken auf und entscheidend wird die Umsetzung in der Praxis sein.

dbb frauen

Die dbb frauen begrüßen, dass der beschlossene Gesetzentwurf Schutzlücken bei digitaler Gewalt schließen und Betroffenen eine wirksamere Rechtsdurchsetzung ermöglichen soll. 

Milane Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stv. dbb-Bundesvorsitzende betonte am 8. Oktober 2026: „Digitale Gewalt ist längst zu einem Instrument geworden, um Frauen einzuschüchtern und aus dem öffentlichen Raum zu drängen. Deshalb begrüßen wir, dass die Bundesregierung bestehende Schutzlücken schließen will.“ 

Konkret reagiert der Entwurf auf neue Formen digitaler Gewalt wie sexualisierte Deepfakes, digitalen Voyeurismus, Identitätsmissbrauch und Cyberstalking. Diese wurden bisher nur unzureichend vom Strafrecht erfasst. Der Gesetzentwurf, der am Vortag vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll zum ersten Mal ermöglichen, diese Vergehen klar strafrechtlich zu verfolgen. 

„Digitale Gewalt ist kein Randphänomen des Internets“, erklärte die dbb frauen-Chefin. Sie reiche von Cyberstalking und Identitätsmissbrauch bis hin zu bildbasierter sexualisierter Gewalt und Deepfakes. Frauen sind von vielen dieser Erscheinungsformen besonders häufig betroffen. „Sexualisierte Deepfakes, digitaler Voyeurismus oder die missbräuchliche Verbreitung intimer Inhalte sind keine Kavaliersdelikte. Sie greifen die Würde, Sicherheit und sexuelle Selbstbestimmung der Betroffenen an.“ 

Wer Frauen mit sexualisierten Deepfakes, Cyberstalking oder digitalem Voyeurismus angreife, verletze nicht nur ihre Persönlichkeitsrechte. Kreutz: „Solche Angriffe zielen auch darauf ab, Frauen zum Schweigen zu bringen. Wenn Frauen sich aus Angst zurückziehen, ist das nicht nur ein Problem für die Betroffenen, sondern für unsere Demokratie insgesamt.“  

Die dbb frauen fordern daher, dass sich Frauen auch im digitalen Raum frei und sicher bewegen können müssen. „Niemand sollte aus Angst vor Cyberstalking, digitaler Überwachung oder sexualisierten Deepfakes auf gesellschaftliche, berufliche oder politische Teilhabe verzichten müssen“, stellte Kreutz klar. „Der Gesetzentwurf setzt ein wichtiges Signal: Die digitale Welt ist kein rechtsfreier Raum. Wer digitale Technologien nutzt, um andere Menschen zu demütigen, auszuspionieren oder ihre Persönlichkeitsrechte zu verletzen, muss mit wirksamen Konsequenzen rechnen.“ 

Aber Gesetzesänderungen sind nicht alles, gab Kreutz zu bedenken: “Wenn Behörden die neuen Formen von Gewalt effektiv bekämpfen sollen, brauchen sie dafür auch die entsprechende Ausstattung. Das gilt sowohl für die Technik als auch für das Personal.” Die Politik müsse bei der Justiz für ausreichend Kapazitäten sorgen. 

Quelle: dbb frauen Newsletter vom 8.10.2026

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Newsletter Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsrecht

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Deutscher Frauenrat

Der Deutsche Frauenrat begrüßt das beschlossene Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt. Dazu sagt die Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats, Judith Rahner:

Unsere repräsentative Befragung zeigt das immense Ausmaß digitaler sexualisierter Gewalt gegen Frauen und die Folgen: Rückzug von digitalen Plattformen aus Angst vor Missbrauch. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die unbefugte Herstellung und Weitergabe sexualisierter Deepfakes sowie intimer Bildaufnahmen umfassender unter Strafe stellen und die Rechte Betroffener stärken will. Wir begrüßen zudem den neuen Anspruch auf Entfernung rechtswidriger Inhalte. Der Gesetzgeber muss aber sicherstellen, dass Betroffene ihn schnell durchsetzen können. Der Gesetzentwurf muss zudem an anderer Stelle nachgebessert werden: Es bedarf deutlich mehr Prävention, um digitalen Missbrauch zu verhindern. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte brauchen zudem verbindliche Fortbildungen zu digitaler und geschlechtsspezifischer Gewalt.

Quelle: Pressemitteilung des DF vom 7.10.2026

Vielsagend ist der Kommentar von @mirkret unter dem Instagram-Post des Deutschen Frauenrats: „Ich besitze zwei Social Media Accounts – einer eindeutig weiblich und einer neutral. Ich poste mit beiden das gleiche (Posts und Kommentare) – der weibliche bekommt überwiegend misogyne Reaktionen, während der neutrale sachliche Kommentare erhält. Sobald ich als Frau erkennbar bin, wird mir jegliche Expertise abgesprochen, der neutrale Account erhält für gleichen Inhalt Zuspruch.“

Quelle: Genderleicht aktuell, Newsletter vom 15.10.2026

HateAid

HateAid begrüßt, dass künftig bereits die Herstellung sexualisierter Deepfakes strafbar sein soll. Eine zentrale Schutzlücke bleibt: Die Herstellung von Bikini-Deepfakes soll weiterhin nicht strafbar sein. Auch ihre Verbreitung wird nur erfasst, wenn sie das Ansehen der betroffenen Person erheblich schädigen kann. Kritisch sehen wir zudem die Ausgestaltung als Privatklagedelikt. Positiv bewerten wir die erleichterte zivilrechtliche Auskunft sowie die geplante Strafbarkeit des Besitzes und Konsums von Vergewaltigungsaufnahmen.

Quelle: Pressemitteilung von HateAid vom 7.10.2026 

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