Gesetzentwurf der SPD für ein neues HGlG
„Wir brauchen in Hessen ein neues, wirksames Gleichberechtigungsgesetz, das seinen Zweck auch effektiv erfüllt. Wir legen hierzu einen kompletten Entwurf für ein Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)vor. Das derzeit noch gültige Gesetz läuft zum Ende des Jahres aus. Schwarz-grün ist im Verzug, denn ein geordnetes Verfahren über einen Regierungsentwurf müsste jetzt eigentlich schon auf den Weg gebracht sein“, sagte die Fraktionsvorsitzende Lisa Gnadl 5. Februar 2015 in Wiesbaden.
Dem Entwurf liegt der Grundsatz zugrunde: „Überall dort, wo Frauen unterreptäsentiert sind, sollen sie bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden.“ Die Position der Gleichstellungsbeauftragten soll gestärkt werden, indem sie Klagemöglichkeiten erhalten und eine angemessene Amtsausstattung garantiert wird.
Die SPD will den Geltungsbereich auch auf Unternehemen ausdehenen, die vorwiegend vom Land oder Kommunen kontrolliert werden, und auf privatisierte Unternehmen. Mit diesem weitgehenden und fortschrittlichen Entwurf könnte Hessen wieder zum „bundesweiten Vorbild für Gleichberechtigung“ werden.
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Blog-Beitrag „Vollzeitäquivalente und die Unterrepräsentanz von Frauen“ (bezogen auf den SPD-Entwurf von 2013, der dem Ablauf der Legislaturperiode zum Opfer fiel)
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Beachten Sie auch unseren Kommentar „v. Roetteken, HGlG - Kommentar mit Entscheidungssammlung“.

