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Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt

Der Deutsche Frauenrat und der Deutsche Juristinnenbund haben ihre Stellungnahmen zum Gesetzentwurf veröffentlicht.

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Stellungnahme des Deutschen Frauenrats

Sexualisierte Deepfakes, Vergewaltigungschats, die heimliche digitale Ortung der (Ex-)Partnerin oder das gezielte sexualisierte Mobbing im Netz zeigen: Digitale Gewalt betrifft Frauen und Mädchen in besonderem Maße. Die Folgen sind gravierend – für jede Einzelne ebenso wie für die Demokratie, wenn Frauen, Mädchen und mehrfachdiskriminierte Gruppen sich aus dem öffentlichen digitalen Leben zurückziehen. Der Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt, dass die Bundesregierung digitale Gewalt erstmals zusammenhängend gesetzlich adressieren und zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten für Betroffene stärken will sowie das Strafrecht auf bildbasierte sexualisierte Gewalt und heimliche digitale Überwachung ausweitet.

Zugleich bemängelt er, dass sich der Entwurf nicht explizit an der Istanbul-Konvention orientiert und keine an der Konvention angelehnte Definition von geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt enthält.

Weiterlesen beim Frauenrat

Quelle: Pressemitteilung des DF vom 26.5.2026

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djb: Endlich mehr Schutz vor digitaler Gewalt – aber Gesetz braucht Nachbesserung

Digitale Gewalt soll erstmals umfassend gesetzlich adressiert werden. Damit greift der Gesetzgeber eine langjährige Forderung des Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) auf und geht einen wichtigen Schritt zu mehr Schutz vor Gewalt und nicht zuletzt zur Gleichberechtigung von Frauen auch im digitalen Raum. In der aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf betont der djb, dass Nachbesserungen erforderlich sind, damit das Gesetz Betroffene wirksam schützt. „Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, muss aber die Strukturen digitaler Gewalt noch besser in den Blick nehmen, um echte Schutzwirkung zu entfalten“, betont djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Digitale Gewalt trifft insbesondere Frauen, Mädchen und queere Personen und drängt sie aus öffentlichen Debatten, politischen Prozessen und beruflichen Räumen. Die körperlichen und psychischen Gefahren für Betroffene sind fatal. Hinzu kommt: digitale Gewalt gefährdet nicht nur Einzelne, sondern schwächt den demokratischen Diskurs insgesamt. Deshalb reicht es nicht aus, vor allem auf die Identifizierung einzelner Tatpersonen zu setzen. Der djb fordert schnelle, niedrigschwellige Schutzmechanismen, die die Verbreitung, Wiederholung und Eskalation digitaler Angriffe wirksam stoppen. Der Anwendungsbereich des Gesetzes muss ausgeweitet werden, damit auch Persönlichkeitsrechtsverletzungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle erfasst werden. Maßnahmen, die Grundrechte gefährden – etwa umfassende Datenspeicherung – lehnt der djb ab und fordert stattdessen zielgerichtete, effektive Instrumente.

„Wir brauchen Verfahren, die schnell greifen, die Plattformen in die Verantwortung nehmen und Betroffene konsequent entlasten“, erklärt Theresia Rasche, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der digitalen Gesellschaft. Notwendig sind außerdem ein Verbandsklagerecht, eine deutlich bessere Ausstattung der Justiz sowie flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Der djb begrüßt, dass ein Straftatbestand nun erstmals bildbasierte sexualisierte Gewalt systematisch adressiert. Damit werden wichtige Schutzlücken geschlossen. Doch erfasst der Entwurf nicht alle problematischen Bildinhalte. „Die sexuelle Selbstbestimmung muss umfassend geschützt werden, auch in ihrer digitalen Ausprägung", hält Dilken Çelebi, Vorsitzende der djb-Kommission Strafrecht, fest.

Der Gesetzgeber steht in der Verantwortung: Digitale Gewalt ist ein Angriff auf Gleichberechtigung, Teilhabe und unsere Demokratie – und erfordert entsprechend entschlossenes Handeln.

Zur Stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung des djb vom 22.5.2026

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