GEW zu prekären Arbeitsbedingungen in der Weiterbildung
In der Weiterbildung würden Honorarkräfte nur für die Zeit bezahlt, in der sie Kurse geben, erläuterte Gützkow den Vorstoß der GEW. Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts, Beratung von Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern sowie Verwaltungstätigkeiten seien in den Honoraren nicht berücksichtigt. Zudem gebe es weder eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch beteiligten sich die Arbeitgeber an den Sozialversicherungsbeiträgen der Honorarkräfte.
„Skandalös ist die Situation der rund 22.000 Lehrkräfte, die Integrationskurse leiten. Viele müssen ihr Einkommen bei einem Durchschnittshonorar von 20 Euro mit Sozialhilfeleistungen aufstocken. In diesem Bereich arbeiten zu 85 Prozent Frauen“, betonte Gützkow. „So produziert der öffentliche Auftraggeber, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Einkommens- und Altersarmut.“
Sie wies darauf hin, dass das BAMF eine akademische Qualifikation sowie einen weiteren Nachweis im Bereich Deutsch als Fremdsprache für Lehrkräfte, die Integrationskurse geben, voraussetze. „Deshalb verlangt die GEW, dass die Lehrkräfte für Integrationskurse grundsätzlich festangestellt und Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Schulen gleichgestellt werden“, unterstrich Gützkow.
Info:
Einkommen von Integrationslehrkräften und Folgen der Erhöhung der Honorare auf 30 Euro pro Stunde:

Erläuterung: Die Zahl der Arbeitswochen variiert von Träger zu Träger. 45 Wochen sind ein annähernder Durchschnittswert. 13,2 Fehltage sind die durchschnittlichen Krankheitstage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Honorarkräfte erhalten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, daher muss der Verdienstausfall abgezogen werden. Der unbezahlte Urlaub liegt in den Schließzeiten/Teilnehmerferien außerhalb der Arbeitswochen. Zeiten für Vorbereitung, Konferenzen, Teamsitzungen und Fortbildungen werden in der Regel nicht vergütet. Sozialversicherungsbeiträge müssen aufgrund des Status‘ als Selbstständige in voller Höhe von den Honorarkräften geleistet werden, die Träger beteiligen sich bisher nicht! Eine Ausnahme bilden u.a. die Volkshochschulen der Stadt Berlin. Von der Berücksichtigung anfallender Betriebsausgaben wird in dieser Beispielrechnung abgesehen.
Quelle: Pressemitteilung der GEW vom 6.3.2015

