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GEW zum Gute-Kita-Gesetz: „Viel zu wenig!“

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Das Bundeskabinett hat das Gute-Kita-Gesetz beschlossen, um mit 5,5 Milliarden Euro die Qualität in Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Die GEW kritisiert eine fehlende dauerhafte Finanzierung und die Art der Verteilung der Mittel.

Das am 19.9.2018 beschlossene,  sogenannte Gute-Kita-Gesetz steht für mehr Qualität und weniger Gebühren. Der Bund beteiligt sich damit bis zum Jahr 2022 mit 5,5 Milliarden Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung.

Das Gesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten und sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Kita-Qualität unterstützt wird. Die Verteilung der Mittel an die Länder erfolgt über Umsatzsteuerpunkte. Damit das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließt das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) mit den Ländern individuelle Verträge ab. Teil des Gesetzes ist zudem, dass eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und einkommensschwache Familien von den Kita-Gebühren befreit werden.

Die GEW sieht das Gesetz kritisch:

  • Sie vermisst eine fehlende dauerhafte Mitfinanzierung des Bundes über das Jahr 2022 hinaus.

  • Die Verteilung der Gelder über Umsatzsteuerpunkte bedeute zudem, dass die Länder nur per Selbstverpflichtung dazu angehalten werden könnten, das Geld in die Kita-Qualität zu investieren.

  • Die Gewerkschaft kritisiert ferner einen zu großen Schwerpunkt auf der Gebührenfreiheit der Kindertagesbetreuung statt auf einer Verbesserung der Strukturqualität und der Arbeitsbedingungen der Fachkräfte.

  • GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, Björn Köhler, kritisierte bereits, die geplanten 5,5 Milliarden Euro seien „viel zu wenig“: „Nach Expertenrechnungen sind jährlich zehn Milliarden notwendig.“

Die GEW setzt sich seit Jahren für ein Bundesgesetz ein, das einheitliche Qualitätsstandards in den Kitas regeln soll. Sie fordert unter anderem eine verbesserte Fachkraft-Kind-Relation mit dem Schlüssel 1:2 für unter Einjährige, 1:3 für Ein- bis Dreijährige und 1:8 für Drei- bis Fünfjährige. In der öffentlichen Debatte geht es derweil oft um den Personalschlüssel. Zwischen diesem und der Fachkraft-Kind-Relation gibt es aber einen gravierenden Unterschied: Nur letztere berücksichtigt auch Zeiten für Urlaub, Krankheit und Fortbildung sowie die mittelbare pädagogische Arbeit wie Elterngespräche. Das bedeutet im praktischen Kita-Alltag, dass eine Erzieherin oder ein Erzieher immer deutlich mehr Kinder zu betreuen hat als es der Personalschlüssel theoretisch vorsieht.

Quelle: Pressemitteilung der GEW vom 19.9.201

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