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Gewalt als folgenschwere Gefahr für Frauen

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Am 25.11. ist der internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Bundesministerin Frau Dr. Franziska Giffey veröffentlicht an diesem Tag die Auswertung des Bundeskriminalamts zu Gewalt in Partnerschaften für das Jahr 2018.

Häusliche Gewalt endet noch immer viel zu oft tödlich für Frauen und Kinder. „Die Zahlen empören uns jedes Jahr aufs Neue, aber wir wissen, dass Gewalt gegen Frauen Alltag in Deutschland ist“ sagt Katja Grieger, Geschäftsführerin des bff Frauen gegen Gewalt e. V.

Es gibt aber auch Fortschritte zu vermelden. Erst kürzlich hat die Deutsche Presse-Agentur (dpa) erfreulicherweise bekanntgegeben, künftig auf verharmlosende Formulierungen wie „Familientragödie“ und „Beziehungsdrama“ zu verzichten. Ein Meilenstein für die mediale Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen und Femizide – sind diese doch tägliche traurige Realität in Deutschland.

„Um die Tötung von Frauen zu verhindern, muss die Istanbul-Konvention, das Menschenrechtsabkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, konsequent umgesetzt werden.“, erläutert Grieger. Die Konvention ist seit 2018 geltendes Recht. Damit ist Deutschland die Verpflichtung eingegangen, umfangreiche Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen umzusetzen. Hierzu zählen Risikoanalysen bei häuslicher Gewalt, aber auch Maßnahmen zur Prävention dieser Gewalt.

Fachberatungsstellen leisten genau das. Sie beraten Betroffene, Bezugspersonen und Fachkräfte, sie unterstützen in Krisen und sorgen für mehr Sicherheit, sie bieten Präventionsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an – dieses spezialisierte Hilfesystem bedarf der Absicherung und des Ausbaus, um Gewalt gegen Frauen und Kinder langfristig zu bekämpfen.

„Immer wieder werden Betroffene durch Kampagnen aufgefordert, über Gewalt nicht zu schweigen, sondern sich Hilfe zu holen. Das können sie aber nur tun, wenn es auch ausreichend gut erreichbare und ausgestattete Beratungsstellen gibt“, formuliert Grieger den Handlungsbedarf an die politisch Verantwortlichen.

Quelle: Pressemitteilung des bff vom 21.11.2019

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