Das Gewalthilfegesetz darf nicht an Haushaltsverhandlungen scheitern.
Mit dem Koalitionsvertrag hat sich der Bund dazu verpflichtet, sich endlich an den Kosten für den Ausbau des Gewalthilfesystems zu beteiligen. Ein entsprechend vom Familienministerium (BMFSFJ) initiiertes Gewalthilfegesetz hat jüngst auch die Zustimmung der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen der Länder (GFMK) gefunden. Doch nun hängen pünktlich zur Sommerpause des Bundestags alle Pläne in der Luft. Das lang erwartete Gesetz droht an den laufenden Haushaltsverhandlungen zu scheitern.
Frauenhauskoordinierung (FHK) begrüßt die Vorbereitungen für das Gesetz, fordert aber mehr Tempo und vor allem verbindliche Zusagen für den Haushalt 2025. „Partnerschaftsgewalt nimmt weder Rücksicht auf Sommerpausen noch auf knappe Haushaltslagen. Frauen brauchen endlich einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung“, so Gisela Pingen-Rainer vom FHK-Vorstand. „Der Bund muss jetzt in die Tasche greifen, damit jede Frau – unabhängig von Einkommen, Herkunft, Wohnort oder eventuellen Beeinträchtigungen – Schutz in einem Frauenhaus und wohnortnahe Beratung finden kann.“
Das Anfang Juni 2024 veröffentlichte Bundeslagebild Häusliche Gewalt zeigt erneut die Dringlichkeit für mehr Schutz und Beratung auf: Die Zahlen von Partnerschaftsgewalt sind im Jahr 2023 erneut gestiegen, in den letzten fünf Jahren kontinuierlich um insgesamt 19,5 %. Zudem macht die kürzlich veröffentlichte, vom BMFSFJ in Auftrag gegebene Kostenstudie klar, welch große Lücken bei der Finanzierung des Hilfesystems bestehen. Der Studie zufolge waren fehlende Plätze der häufigste Grund, weshalb Frauen nicht in einem Frauenhaus aufgenommen werden konnten.
Nach Berechnungen der von Deutschland ratifizierten Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt fehlen in Deutschland weiterhin mehr als 14.000 Frauenhausplätze.

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Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin von FHK, kritisiert neben diesem anhaltenden Platzmangel zudem, dass jede vierte Frau ihren Aufenthalt im Frauenhaus teilweise oder vollständig selbst bezahlen muss (siehe Frauenhaus-Statistik). „Wenn ich mir vorher überlegen muss, ob ich mir leisten kann, mich und meine Kinder vor Gewalt in Sicherheit zu bringen, dann läuft in Deutschland etwas grundsätzlich falsch“, so Schreiber. „Ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen muss mit kostendeckender Finanzierung verbunden sein und den inklusiven Ausbau des Hilfesystems mit im Blick haben. Für jeden weiteren Aufschub dieses Vorhabens zahlen täglich Frauen und Kinder mit ihrer Sicherheit.“
Quelle: Pressemeldung von Frauenhauskoordination e. V. vom 3.7.2024

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