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Gutachten für ein AfD-Verbotsverfahren

Hätte ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg? Vor anderthalb Jahren haben mehr als 20.000 Menschen in Deutschland entschieden: Diese Frage soll ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) beantworten. Innerhalb weniger Tage wurden dafür über 900.000 Euro gesammelt - die Zivilgesellschaft hat es in die Hand genommen!

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13 Monate lang hat das Expert*innen-Team mehr als drei Millionen Texteinheiten ausgewertet: acht Menschen aus Verfassungsrecht, Rechtsextremismus-Forschung und Datenanalyse. Sie haben mit technischer Unterstützung gefiltert, kategorisiert und sehr viel händisch geprüft: Social-Media-Posts, Parlamentsdokumente, Wahlprogramme, Pressemitteilungen, Reden – alles öffentlich zugänglich.

Sie haben die Daten nach denselben strengen juristischen Maßstäben geprüft, die das Bundesverfassungsgericht in einem Verbotsverfahren anlegen würde. Und haben deutlich mehr zusammengetragen, als das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Gutachten.

Sie haben die Frage gestellt, die niemand belastbar beantworten konnte. Jetzt haben wir die Antwort: Ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht hätte wahrscheinlich Erfolg.

Ergebnisse des Gutachtens:

  • Die AfD ist nachweislich verfassungswidrig.

  • Die AfD will politische Gegner*innen verfolgen und dadurch den demokratischen Wettbewerb beeinträchtigen.

  • Die AfD würde unter anderem Muslim*innen, Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft, Schutzsuchende und trans Personen in ihrer Menschenwürde verletzen.

  • Das Gutachten beweist außerdem, dass die Partei planvoll an die Macht strebt und das Potenzial hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen.

Das sind keine abstrakten juristischen Fragen. Es geht darum, dass Menschen verschiedenster politischer Haltungen sich frei engagieren können. Dass sie ohne Sorge vor politischer Verfolgung Ämter ausüben können, die unsere Gesellschaft tragen. Es geht um die Grundrechte von uns allen.

Zum Gutachten

Quelle: Mitteilung der GFF vom 26.6.2026

Befunde des Gutachtens zur AfD sind alarmierend für die Gleichberechtigung

In der aktuellen Podcastfolge von „Justitias Töchter“ sprechen Dr. Selma Gather und Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner mit der Rechtswissenschaftlerin Valentina Chiofalo zum Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland“ nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Darin werden Aussagen, Maßnahmen, Strategien und Ziele der AfD ausführlich aufbereitet und nach den Maßstäben des Grundgesetzes eingeordnet. Die Befunde sind alarmierend: für die Demokratie, den Rechtsstaat und die Gleichberechtigung.

„Das Gutachten zeigt eindrücklich, mit welchen Angriffen auf Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wir es zu tun haben. Hier wird die Menschenwürde tangiert – und die Gleichberechtigung ist gefährdet. Das geht alle etwas an“, erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Valentiner und Gather sprechen mit Chiofalo darüber, ob die politischen Konzepte der AfD grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien infrage stellen oder verletzen. Dies gelte auch für die Strategien, die die Partei mit ihren konkreten Vorschlägen für Gesetzesänderungen verfolgt. Deutlich wird dabei, dass antidemokratische und autoritäre Politik mit Angriffen auf die Rechte von Frauen einhergeht.

„Demokratie lebt von der Anerkennung der gleichen Würde und Rechte aller Menschen. Das Ziel des Gutachtens ist, die Gefahren, die von antidemokratischen Parteien ausgehen, frühzeitig zu erkennen und klar zu benennen“, sagt Valentina Chiofalo, die als Juristin am Gutachten mitgearbeitet hat und sich im djb als Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht engagiert.

Wer Gleichstellung delegitimiert und menschenrechtliche Schutzstandards infrage stellt, gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Teilhabe. Deshalb sind Politik und Zivilgesellschaft gefragt, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte – und damit nicht zuletzt die Gleichberechtigung – entschlossen zu stärken.

Zum Podcast

Quelle: Pressemitteilung des djb vom 1.7.2026

Reminder: Am 6. September 2026 ist Landtagswahl in Sachsen-Anhalt!

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