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Hessen: Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und Personalratsmandat

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Der Hessische Landtag hat am 17.12.2015 das seit dem 1.1.2016 geltende neue Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) beschlossen, das im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet ist. 

Es löst vollständig das bis zum 31.12.2015 befristete HGlG v. August 2007, zuletzt geändert im März 2015, ab. Lesen dazu den Beitrag unseres Experten Christian Rothländer zu den wahlrechtlichen Auswirkungen.

Zum Beitrag „Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) 2016 und Personalratsmandat“

 

 

 

 

 

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