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Hohenlohekreis schafft Gleichstellungsbeauftragte ab

Das ist ein klarer Verstoß gegen das Landesgleichstellungsgesetz und das Grundgesetz:

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  • Hohenlohekreis beschließt Beauftragtenstellen zu streichen

  • „Bürokratieabbau“ wird zum Demokratieabbau 

  • Fatales Signal für Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit

Im Hohenlohekreis beschloss der Kreistag, Beauftragtenstellen ersatzlos zu streichen – darunter auch die Gleichstellungsarbeit. Damit verstößt er gegen geltendes Landesrecht. CDU-Fraktionsvorsitzender im Landtag Tobias Vogt begrüßt diesen Kurs und verweist dabei auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Bürokratieabbau. Die LAG Gleichstellung kommunal Baden-Württemberg hält dagegen: Wer sich auf den Koalitionsvertrag beruft, muss ihn auch vollständig ernst nehmen.

Denn Grüne und CDU hatten sich auch darauf verständigt, strukturelle Benachteiligungen konsequent abzubauen und das Chancengleichheitsgesetz auf Grundlage der vorliegenden Evaluation zu modernisieren.

Die LAG unterstreicht: „Frauenrechte sind kein Bürokratieposten. Und der Koalitionsvertrag ist kein Wunschkonzert, aus dem man sich nur die Punkte herausgreifen kann, die gerade passen. Die von Vogt verwendeten Begriffe von ‚Stellen ohne Nutzen‘ und ‚sinnloser Bürokratie‘ weisen wir für die kommunale Gleichstellungsarbeit entschieden zurück. Gleichstellungsbeauftragte erfüllen einen gesetzlichen Auftrag, der sogar im Grundgesetz verankert ist. Gleichstellung ist unverhandelbar.“

Dabei war die CDU selbst vor der Landtagswahl noch deutlich: Dem Netzwerk Gleichstellung BW teilte sie mit, das Chancengleichheitsgesetz wirke grundsätzlich, reiche aber nicht aus. Es brauche stärkere Steuerung, bessere Umsetzung und ergänzende Maßnahmen. Daran muss sich die CDU jetzt messen lassen.

Die LAG fordert deshalb: Das Chancengleichheitsgesetz muss jetzt mit dem klaren Ziel, Gleichstellung vor Ort zu stärken, fortgeschrieben werden - gemeinsam mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.

Der politisch forcierte Stellenabbau im Hohenlohekreis steht in einem bundesweiten Kontext, der alarmieren muss. Die Finanzierung des Gewalthilfegesetzes bleibt bis 2027 ungesichert – Kommunen ziehen sich bereits aus der Finanzierung von Frauenhäusern zurück, der Deutsche Frauenrat spricht von unterlassener Hilfeleistung. Gleichzeitig drohen Alleinerziehenden, die ohnehin überdurchschnittlich von Armut betroffen sind und von denen mehr als acht von zehn Frauen sind, mit der geplanten Kürzung des Unterhaltsvorschusses weitere Einschnitte. Auch die geplante Aufweichung der täglichen Höchstarbeitszeit trifft vor allem Beschäftigte mit fester Betreuungs- und Pflegeverantwortung – nach wie vor überwiegend Frauen.

Wer unter diesen Bedingungen auch noch kommunale Gleichstellungsstrukturen abbaut, entzieht Frauen und ihren Kindern an mehreren Fronten gleichzeitig den Boden – und schwächt Schutz, Prävention und Demokratie genau dort, wo sie konkret wirksam werden müssen: vor Ort.

Hintergrundinfo:
Das Chancengleichheitsgesetz Baden-Württemberg verpflichtet alle Kommunen und Landkreisen mit mehr als 50.000 Einwohner*innen zur Bestellung einer hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Im Bundesvergleich sind die Beteiligungsrechte, fachliche Unabhängigkeit und Durchsetzungsmöglichkeiten kommunaler Gleichstellungsbeauftragter in Baden-Württemberg unzureichend ausgestaltet.

Quelle: Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen – und Gleichstellungsbeauftragter Baden-Württemberg vom 12.8.2026

Stellungnahme der BAG

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) hat dazu folgendermaßen Stellung genommen:

„Wir sind entsetzt über den Beschluss des Kreistages unter anderem die Stellen für Gleichstellungsbeauftragte zu streichen. Dass, was die AfD in Thüringen regelmäßig fordert und bisher im Landtag immer wieder scheitert, setzt die CDU in dem baden-württembergischen Hohenlohekreis durch. 

Unter der fadenscheinigen Behauptung des Bürokratieabbaus legt sie die Axt an demokratische Infrastruktur, die Ungerechtigkeiten gegenüber Frauen und Gewalt gegen Frauen öffentlich macht und strukturell bekämpft. In Zeiten, in denen Gleichstellung noch lange nicht erreicht ist, schwächt sie damit ein wichtiges gleichstellungspolitisches Instrument und torpediert den Verfassungsauftrag: “Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."  (Artikel 3,2 GG).

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Gleichstellung dringend nötig

Frauen verdienten (2025) in Deutschland im Schnitt pro Stunde durchschnittlich 4,24 € weniger als Männer, die Alterseinkünfte von Frauen waren (2025) im Schnitt fast 37% niedriger als die von Männern und knapp 30% der Alleinerziehenden, zu fast 85% Mütter, sind armutsgefährdet. Noch immer gibt es zu wenige Frauen in Führungspositionen, in den Räten, Kreistagen und dem Bundestag. Überwiegend Männer entscheiden noch immer über die Belange von Frauen, ohne deren Realitäten zu kennen oder zu berücksichtigen. Auch im Kreistag von Hohenlohe, wo die Abschaffung von Gleichstellung- und anderen Beauftragten beschlossen wurde, sind weniger als ein Drittel (10 von 33) der Abgeordneten Frauen. 

Bürokratieabbau ideologisch motiviert?

Allein die explodierenden Zahlen von Gewalt an Frauen, Femizide, sexualisierte Übergriffe, Frauenhass und digitale Gewalt machen deutlich, wie wichtig die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten auf allen Ebenen unseres Staates ist, insbesondere in den Kommunen. Das hat nichts mit Bürokratie zu tun, sondern mit dem Recht auf Gleichstellung, Gerechtigkeit und Unversehrtheit auch für Frauen!

„Bürokratieabbau kann Gesetze vereinfachen oder überflüssige Verfahren beseitigen, er kann aber keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe abschaffen.“, so BAG- Bundessprecherin Konstanze Morgenroth.

Für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe braucht es mehr Stellen, mehr Geld und mehr politische Unterstützung statt Diffamierung und Kürzungen. "Wer trotz der fehlenden Gleichstellung kommunale Gleichstellungsstrukturen abbaut, schwächt Schutz, Prävention und Demokratie genau dort, wo sie konkret wirksam werden müssen: vor Ort.", diese Einschätzung der LAG Baden-Württemberg teilen wir ausdrücklich! 

Eindeutiges Rechtsgutachten

Das von der BAG in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten “Die verfassungsrechtliche Gleichstellungsverpflichtung und die Bedeutung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten“  kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, wirksame und institutionell abgesicherte Strukturen zur Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung bereitzustellen. Gesetzliche Regelungen, die bestehende Gleichstellungsstrukturen abschaffen oder ihre Einrichtung in das freie Ermessen der Kommunen stellen, werden diesem Verfassungsauftrag nicht gerecht. 

Der Kreistagsbeschluss von Hohenlohe verstößt gegen übergeordnetes Recht im Fall der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (Art. 3 Abs. 2 GG und § 25 Abs. 1 ChancenG des Landes Baden-Württemberg). Das Regierungspräsidium als Rechtsaufsicht muss diesen Beschluss prüfen, denn der Landkreis erfüllt eine gesetzliche Pflicht nicht.“

Zum Rechtsgutachten

Quelle: Pressemitteilung der BAG vom 20.8.2026

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