Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
Die Bundesservicestelle wurde beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingerichtet und ist für die administrative Umsetzung des Programmes verantwortlich.
Nachfolgend finden Sie eine kurze Präsentation und ein ausführliches Informationspapier mit FAQs, in welchem das Förderverfahren vorgestellt und erläutert wird.
> Informationspapier mit FAQs
Das Formular für die Förderanfrage sowie weitere Unterlagen sind bereits auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu finden bzw. werden in Kürze eingestellt.
Zu den Infos
Die Antragsfrist in diesem Jahr wurde bis 30. Juni 2020 verlängert, außerdem gibt es eine zweite Frist bis 15. September.
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