Kampf gegen Diskriminierung
Benachteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund seien nach wie vor verbreitet. Knapp ein Viertel (23,4 Prozent) der Menschen mit Migrationshintergrund gaben in einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes an, in den vergangenen zwei Jahren Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder aufgrund der (ethnischen) Herkunft erfahren zu haben. Vergleichsweise häufig werden Diskriminierungen in der Öffentlichkeit erlebt, aber auch im Arbeitsleben und bei Geschäften und Dienstleistungen.
Den jüngsten Vorstoß von Migrantenverbänden, die Förderung von Vielfalt im Grundgesetz festzuschreiben, bezeichnete Lüders als einen „sehr klugen Vorschlag“. Generell könne der Staat mehr tun, um Migrantinnen und Migranten zu fördern. „Dazu gehören auch mehr Menschen mit Migrationshintergrund in den Verwaltungen“, ergänzte sie. 53 Migrantenorganisationen hatten im Vorfeld des Gipfels in einem Impulspapier unter anderem gefordert, gesellschaftliche Mitsprache von Zuwanderern als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen.
Lüders betonte, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz biete mit den positiven Maßnahmen bereits ein hervorragendes Instrument, um Vielfalt zu fördern und Diskriminierung abzubauen. „Unternehmen können freiwillig Maßnahmen ergreifen, benachteiligte Gruppen zu fördern – etwa über gezielte Förderung und Qualifizierung.“ Diese Möglichkeiten sollten noch viel stärker genutzt werden.
Wenn Diskriminierung nicht verhindert werde, stünde dies der Integration im Weg, ergänzte Lüders. „Wir wissen aus Studien, dass anhaltende Diskriminierung zu psychischen Belastungen und auch zu einem Abwenden von der Gesellschaft führen kann, die doch eigentlich Integration erwartet“, erklärte Lüders. Hier sei auch ein klares Bekenntnis des Staates gefragt: Der Appell zur Integration dürfe nicht allein an Zuwanderer und Geflüchtete gerichtet werden – es müsse zugleich deutlich werden, dass Ausgrenzung und Benachteiligung nicht geduldet seien.
Quelle: Pressemitteilung der ads vom 14.11.2016

