Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf der Europäischen Kommission für Leitlinien zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen Diskriminierungsrisiken aufgrund des Geschlechts ausdrücklich berücksichtigt. Jedoch werden wichtige Risiken für Frauen bislang nicht ausreichend erfasst. Wird hier nicht gegengesteuert, verstärkt künstliche Intelligenz bestehende Ungleichheiten. Es gilt jedoch, sie abzubauen.
„Wer Grundrechte schützen will, muss die Auswirkungen von KI-Systemen auf die Gleichberechtigung konsequent in den Blick nehmen. Derzeit wird hier Ungleichheit verschärft – das lässt sich ändern“, erklärt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.
In KI-Systemen werden nicht nur Informationen verarbeitet, die direkt auf das Geschlecht Bezug nehmen. Auch scheinbar neutrale Angaben können insbesondere Frauen benachteiligen, und erst recht Frauen, die aus weiteren Gründen diskriminiert werden. Dazu gehören Informationen zur Verfügbarkeit, zu Erwerbsunterbrechungen oder zum beruflichen Werdegang, die bei Bewerbungen, Krediten oder Versicherungen dazu führen, Frauen schlechter zu bewerten. In den Leitlinien wird Geschlecht nicht durchgängig als Merkmal anerkannt, das besonders berücksichtigt werden muss. Damit besteht die Gefahr, dass KI-Systeme das Geschlecht erkennen oder daraus Bewertungen ableiten, ohne den strengeren Anforderungen für Hochrisiko-KI zu unterliegen.
„Die Leitlinien müssen Unternehmen dazu sensibilisieren, auch weniger sichtbare und unsichtbare Formen der Geschlechterdiskriminierung durch ihre KI-Systeme zu erkennen“, sagt Theresia Rasche, Vorsitzende der Kommission Digitale Gesellschaft des djb.
Der djb fordert die Europäische Kommission auf, geschlechtsspezifische Diskriminierungsrisiken in den Leitlinien konsequent zu berücksichtigen. Geschlecht ist als sensibles Merkmal einzubeziehen und der Schutz vor Diskriminierung nicht der Einschätzung der KI-Anbieter zu überlassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die KI-Verordnung Innovation fördert, aber auch die Gleichberechtigung wirksam schützt.

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Quelle: Pressemitteilung des djb vom 23.7.2026

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