Kurzstellungnahme zum 5. Referentenentwurf des BGleiG
Aus der Stellungnahme:
„Der jetzige Entwurf des BGleiG enthält in vielen Punkten eine Verbesserung gegenüber den zurückliegenden Entwürfen, bleibt aber in wichtigen Fragen ohne ausreichende Begründung hinter dem gegenwärtig erreichten Rechtsstand zurück. Verschlechterungen im Verhältnis zum erreichten Standard der Gleichberechtigungsförderung in der Bundesverwaltung sind im Hinblick auf den unbedingten Förderungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG in besonderer Weise rechtfertigungs- und damit begründungsbedürftig. Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen wird der Entwurf derzeit nicht gerecht.“
Lesen Sie die komplette Stellungnahme im Dateianhang. Dort finden Sie auch den Gesetzentwurf (Art. 2 des Gesetzes betrifft das BGleiG).
Hinweis:
Lesen Sie zu diesem Thema auch den Artikel „Zur Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes”.
PDF-Download Stellungnahme zum 5. RE BGleiG
PDF-Download Referentenentwurf Frauen in Führungspositionen ohne Änderungsmodus

