Lohndiskriminierung oder Äpfel und Birnen?
Begründung des Urteils: Die Journalistin habe nicht nachweisen können, dass sie ihr niedrigeres Gehalt beziehe, weil sie als Frau diskriminiert werde.
Henrike von Platen von der Fair Pay Innovation Lab gGmbH (FPI) schreibt dazu: „Natürlich ist das Urteil eine Enttäuschung, aber eine Überraschung ist es keineswegs. In Berlin wurde verhandelt, was sich nach deutscher Gesetzgebung gar nicht vergleichen lässt: Die Bezahlung einer freien Mitarbeiterin mit dem Entgelt ihrer festangestellten Kollegen. Das ist ein bisschen, als würden wir Äpfel mit Birnen vergleichen – mit dem Ziel, darüber zu entscheiden, ob wir eigentlich alle Birnen gleich behandeln. Natürlich ist es eine Katastrophe, dass Frauen – nicht nur in Deutschland – noch immer signifikant weniger verdienen als Männer. Es ist ein Missstand, dass in Sachen freie und fest-freie Mitarbeit quasi Wilder Westen herrscht. Aber die Diskussion, die es braucht, geht weit über den verhandelten Einzelfall hinaus: die dahinterliegenden Strukturen. Die gilt es zu ändern!“
(Quelle: FPI-Mitteilung vom 6.2.2019)
Von Platen plädiert dafür, den Auskunftsanspruch aus dem Entgelttransparenzgesetz möglichst oft zu nutzen und damit die Prüfung der Entgeltstrukturen in den betreffenden Unternehmen in Gang zu setzen.
Allerdings: Die freie Mitarbeiterin Birte Meier hat gar keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem ZDF, eben deswegen, weil sie nicht festangestellt ist. Womit sich die Diskriminierungskatze irgendwie in den Schwanz beißt...
Nun gilt es abzuwarten, was das Bundesarbeitsgericht entscheiden wird, denn die Revision gegen das Berliner Urteil wurde zugelassen.

