Nach den der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) vorliegenden Informationen hat Mary Ellen Witzmann, die ehemalige kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Erfurt, wie angekündigt Klage vor dem Verwaltungsgericht Erfurt erhoben. Die BAG begrüßt und unterstützt diese Klage ausdrücklich.
Die nun eingereichte Klage beinhaltet einmal die Frage des Rechts der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und zum zweiten, inwieweit sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben einen Rechtsbeistand beauftragen darf. Die gestellten Anträge zielen dabei auf die Eigenständigkeit und Weisungsfreiheit kommunaler Gleichstellungsbeauftragter, insbesondere im Zusammenhang mit sexuell motivierten Grundrechtsverletzungen. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Gleichberechtigung und beim Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Es ist unerlässlich, dass sie über angemessene Mittel verfügen, um ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können. Dazu gehört auch, öffentlich auf Vorfälle sexueller Belästigung am Arbeitsplatz hinzuweisen und Maßnahmen zur Sensibilisierung und Prävention zu ergreifen. Eine freie Öffentlichkeitsarbeit ist daher unerlässlich, um die Wirksamkeit des Gleichstellungsrechts zu gewährleisten und potenzielle Opfer zu schützen.
Bei der Beratung in Fällen sexueller Belästigungen am Arbeitsplatz, insbesondere, wenn es sich nicht nur um individuelle, sondern um eine Vielzahl von systematischen Vorfällen handelt, ist eine professionelle rechtliche Beratung unerlässlich, um die gesetzlich vorgeschriebene Beratung von Betroffenen fachlich qualifiziert durchführen zu können. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ermöglicht es hierbei der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, komplexe rechtliche Fragen zu klären und die Betroffenen angemessen zu beraten und ihre Interessen zu vertreten.
Zu Frau Witzmann in ihrer Funktion als kommunale Gleichstellungsbeauftragte möchte die BAG noch auf Folgendes hinweisen: Frau Witzmann hat seit ihrer Bestellung zur kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Mai 2023 bis zum Widerruf ihrer Amtsbestellung im Oktober 2023 ihre gesetzlichen Aufgaben gewissenhaft wahrgenommen. Für die Betroffenen selbst ist es höchst belastend und völlig unverständlich, dass die Stadt Erfurt trotz der von Frau Witzmann aufgedeckten Missstände und ihrer Bemühungen um eine umfassende Aufklärung keine angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, um die Missstände am Erfurter Theater anzugehen.
Hinweis: Spenden für die von der BAG initiierten Aktion zur Unterstützung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind unter www.betterplace.me/hile-fuer-mary-ellen-witzmann nach wie vor möglich.

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Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen vom 16.5.2024

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