Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) macht in einer aktuellen Stellungnahme deutlich: Trotz erfreulicher Entwicklungen bei der Präsidiumsspitze einiger Bundesgerichte bleibt die Gleichstellung von Frauen bei der Besetzung oberster Bundesgerichte weiterhin unvollständig.
„Die Unterrepräsentanz von Frauen an den obersten Gerichten der Bundesrepublik ist ein strukturelles Problem, das endlich angegangen werden muss“, so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.
Während am Bundesarbeits- und am Bundessozialgericht eine annähernd paritätische Besetzung erreicht ist, liegt der Anteil von Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht, Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof weiterhin unter 40 Prozent. Ein transparenteres und gerechteres Wahlverfahren ist daher dringend geboten.
Der djb setzt sich mit seinem seit 2006 bestehenden Projekt „Frauen in die Roten Roben“ seit vielen Jahren dafür ein, dass Frauen bei der Besetzung von Richter*innenstellen an obersten Bundesgerichten angemessen berücksichtigt werden. Das Ziel: bei jeder Wahl quotierte Vorschläge – also für jede Stelle je eine Frau und ein Mann – und eine Auswahl, die im Ergebnis echte Parität ermöglicht.
In seiner Stellungnahme fordert der djb eine umfassende Reform des Richterwahlverfahrens, das bislang durch Intransparenz und unklare Kriterien geprägt ist. Notwendig sind unter anderem: verbindliche, veröffentlichte Anforderungsprofile, paritätisch besetzte Wahlgremien, Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragten in allen Phasen des Auswahlprozesses sowie eine gesetzlich verankerte Begründungspflicht der Entscheidungen.

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Auch auf Ebene der Landesjustiz sieht der djb Handlungsbedarf. Nur mit diskriminierungsfreien Beförderungsentscheidungen, gesetzlich geregelten Anforderungsprofilen und transparenten Beurteilungsverfahren kann der Pool qualifizierter Frauen für Spitzenpositionen nachhaltig gestärkt werden.
„Gleichstellung ist kein freiwilliges Ziel, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung – auch bei der Wahl von Bundesrichter*innen“, betont Dr. Stefanie Killinger, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung.
Der djb fordert die Bundesregierung auf, die überfällige Reform des Richterwahlverfahrens zügig umzusetzen – für eine unabhängige, diskriminierungsfreie Justiz im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz.
Quelle: Pressemitteilung des djb vom 3.9.2025
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