Morde an Frauen sind kein „Versehen“
Täglich kommt es in Deutschland zum Tötungsversuch an einer Frau durch Männer aus ihrem engen sozialen Umfeld – meist den (Ex-)Partner. Femizide, also geschlechtsspezifische Morde an Frauen, sind weder Einzelfälle noch passieren sie „aus Versehen“.
Hintergrund der Forderungen ist der Mord an Besma A. Die 27-Jährige wurde am 15. April 2020 von ihrem Ehemann getötet. Dieser erklärte, er habe sie – mit der zuvor illegal erworbenen Waffe – "aus Versehen" getötet. Da er bei der Tat unter Alkoholeinfluss stand, wurde er für haftunfähig erklärt. Außerdem hatte er keine Vorstrafen. So kam er nach der Tat wieder auf freien Fuß.
Dieses Vorgehen kritisieren Frauenberatungsstellen als untragbar.
Den Offenen Brief mit seinen Forderungen finden Sie hier.
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