München: Verbot sexistischer Werbung
Damit hat die Landeshauptstadt München ihren Auftrag aus der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene ernst genommen und setzt die Forderung nach der Bekämpfung von Stereotypen um.
Die Umsetzung dieses Beschlusses wird durch eine Unterlassungsklausel in den Verträgen mit den Betreibern der städtischen Werbeflächen erfolgen: „Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, Werbeaufträge zurückzuweisen, deren Inhalte gegen eine behördliche Anordnung, gegen allgemeine Gesetze, gegen die guten Sitten oder die Menschenwürde verstoßen. Dies gilt auch für sexistische Werbung. Zur Beurteilung, ob es sich um sexistische Werbung handelt, ist die Gleichstellungsstelle der Landeshauptstadt München zu beteiligen. Diese entscheidet im Einzelfall auf Grundlage der Definition des 'Sexismus-Beirats' von 1987.“
Darüber hinaus wird die Münchner Verkehrsgesellschaft aufgefordert, ihre Verträge zu den Werbeflächen im öffentlichen Verkehrsnetz ebenfalls dementsprechend zu ergänzen.
Diese Entscheidung des Münchner Stadtrates ist ein deutliches Signal gegen stereotype Geschlechterklischees und die sexistische Diskriminierung von Frauen.
Nicht dem städtischen Einfluss unterliegen weiterhin alle nichtstädtischen Werbeflächen sowie Handzettel, Autowerbung, etc. Aber diesbezüglich gibt es die Möglichkeit, eine Beschwerde bei dem Projekt https://werbemelder.in/ einzureichen und öffentlich zu machen.
Quelle: BAG-Newsletter November 2018

