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Neufassung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes

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Ende 2015 wird das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) neu gefasst. Im Vergleich zum bisherigen Gesetz wird sich kaum etwas ändern.

In der letzten Legislaturperiode gab es einen konkurrierenden Gesetzentwurf der SPD, der ganz wesentlich die Handschrift unseres Gleichstellungsexperten Dr. Torsten v. Roetteken trug. Dieser Entwurf fiel zunächst dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer und wurde nun nicht mehr aufgegriffen. Das ist mehr als bedauerlich, weil er wichtige Punkte zur Optimierung der praktischen Gleichstellungsarbeit enthielt.

Eine Stellungnahme von Dr. v. Roetteken zur geplanten Neufassung finden Sie hier.

Lesen Sie dazu auch:
Gesetzentwurf der spd für ein neues HGlG

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