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Niedersachsen: Kabinett beschließt Aktionsplan „Frauen in Führung"

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Mit dem am 21. April 2015 beschlossenen Aktionsplan „Frauen in Führung" will die Niedersächsische Landesregierung erreichen, dass Frauen möglichst schnell die Hälfte der Führungspositionen in der Landesverwaltung besetzen.

Sowohl die Landesverfassung als auch der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen verpflichten dazu, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Der Frauenanteil unter den Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung sei gestiegen, die Parität von Frauen und Männern sei erreicht, so Sozial- und Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt. Frauen aber besetzten noch lange nicht die Hälfte der Führungspositionen der öffentlichen Verwaltung. Dies solle nun mit den konkreten Maßnahmen des Aktionsplans erreicht werden. Das Ziel der Landesregierung sei, dass der Frauenanteil in allen Hierarchiestufen 50 Prozent betrage.

Zu den in einem Aktionsplan zusammengefassten Maßnahmen zählen:

  • Das niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) wird novelliert, es ist derzeit in der interministeriellen Abstimmung. Bei gleicher Eignung sind Frauen künftig gegenüber Mitbewerbern für ein Führungsamt zu bevorzugen, sofern der Frauenanteil in der entsprechenden Hierarchiestufe unter 50 Prozent liegt. Teilzeitbeschäftigung, die es bisher nur vereinzelt in Führungspositionen gibt, soll künftig wesentlich leichter realisiert werden können.

  • Die Mentoring-Programme für Frauen, also die Vorbereitung auf Führungsaufgaben, die es im Land seit rund 15 Jahren gibt, werden verbessert. Konkret bedeutet das z.B.:

    - Anhebung der Mentee-Zahl (Zahl der zu Betreuenden). Einführung eines konkreten Prozentsatzes, den Dienststellen bezüglich der Mentoring-Teilnahme von Frauen im gehobenen Dienst erfüllen müssen,

    - Bessere Einbindung der Mentoring-Programme in die Personalentwicklung,

    - Obligatorische Entwicklungsgespräche mit den Mentees am Ende des Mentoring-Angebots

  • Bei der Beurteilung von Beschäftigten wird stärker darauf geachtet, dass Frauen gegenüber Männern und Teilzeitarbeitende gegenüber Vollzeitarbeitenden nicht benachteiligt werden. So soll jede Beurteilungsrunde bezüglich der Frage evaluiert werden, ob es Verzerrungen zu Lasten von Frauen bzw. Teilzeitbeschäftigten gibt. Zudem entwickeln Innenministerium und Sozialministerium eine entsprechende Schulung der Beurteilenden

  • Ein neues „Karrierenetzwerk" soll Frauen, die sich bereits in Führungspositionen befinden, den Austausch über ihre Führungserfahrungen ermöglichen. Bisher wird das von einem Verein angeboten, der aber nicht landesweit agiert. Künftig sollen beispielsweise über örtliche Veranstaltungen auch Frauen in nachgeordneten Landesbehörden für entsprechende Gesprächskreise gewonnen werden.

In der Besoldungsgruppe A 16 – dies sind Referatsleitungen in einem Ministerium oder Behördenleitungen kleiner Behörden – liegt der Frauenanteil zum Beispiel derzeit nur knapp über 25 Prozent. Ihr Anteil ist seit Inkrafttreten des ersten Gleichstellungsgesetzes vor 20 Jahren um nur jeweils 1,1 Prozentpunkte jährlich gestiegen.

Die jetzt beschlossene Kabinettsvorlage war gemeinsam vom Innen- und vom Sozialressort eingebracht worden. Das Innenministerium ist für das Beurteilungssystem im Landesdienst zuständig.

Quelle: Pressemitteilung der Niedersächsischen Landesregierung vom 21.4.2015

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