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Niedersachsen plädiert gegen das Betreuungsgeld

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Niedersachsen hält ebenso wie die Freie und Hansestadt Hamburg das Betreuungsgeldgesetz für verfassungswidrig. Daher hat auch Niedersachsen dem Bundesverfassungsgericht gegenüber eine eigene Stellungnahme abgegeben.

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt bewertet das dem Betreuungsgeld zugrunde liegende Familienbild als familien- und gleichstellungspolitischen Rückschritt. „Das Betreuungsgeld steht im Widerspruch zu den richtigen politischen Weichenstellungen der letzten Jahre. Dazu gehörten die Einführung des Elterngeldes, die Reform des Unterhaltsrechts und vor allem der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren."

Niedersachsen hatte daher bereits im März 2013 eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Betreuungsgeldes gestartet. Ziel war es, die erheblichen Finanzmittel, die dafür eingeplant worden sind, für den weiteren Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für unter dreijährige Kinder einzusetzen.

Bereits vor Einführung des Betreuungsgeldgesetzes des Bundes gab es einzelne Bundesländer, die durch sogenannte Landeserziehungsgeldgesetze oder ähnliche Regelungen eine Betreuung zu Hause förderten und so einem veralteten Familienbild Rechnung trugen (z.B. Baden-Württemberg, Sachsen, Bayern und Thüringen).

„In den meisten Bundesländern gab es aus guten Gründen keine vergleichbare Regelung", so Rundt. „Sie hatten wie Niedersachsen auf die qualifizierte fachliche Betreuung der Kinder in Krippen und Kindertagesstätten gesetzt. Gerade Kinder aus sozial benachteiligten Familien profitieren von dieser Betreuung. Aber der Bundesgesetzgeber hat mit dem Betreuungsgeld Familien mit geringem Einkommen eine im Verhältnis zu ihrem Haushaltseinkommen oft hohe Prämie dafür in Aussicht gestellt, ihre Kinder ausschließlich zu Hause zu betreuen. Gerade benachteiligte Kinder aber könnten von einer Fremdbetreuung besonders profitieren. Unserer Auffassung nach setzt das Betreuungsgeld Fehlanreize und zementiert damit die vorhandene soziale Schichtung."

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 14.4.2015 über das Betreuungsgeld. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen. Hauptargument der Kläger: Das Betreuungsgeld sei verfassungswidrig, weil es gegen das Gleichberechtigungsgebot von Art. 3 Grundgesetz verstoße.

Quelle: Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 13.4.2015

Hinweis: Lesen Sie mehr zum Thema in der Süddeutschen-online vom 14.4.2015: „Umstrittene Familienleistung – Warum Karlsruhe das Betreuungsgeld kippen könnte“.

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