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Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes

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Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz wird novelliert – die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbüros (lag) fordert ein starkes und wirkungsvolles Gesetz.

Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) ist seit 25 Jahren ein Instrument zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst mit dem Ziel, Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen.

Dass dies noch nicht erreicht ist, beschreibt der aktuelle 5. Bericht der Landesregierung zur Durchführung des NGG in Landesbehörden, Schulen und Kommunen. Er zeigt: Trotz leichter Verbesserungen sind im Öffentlichen Dienst Frauen in Führungspositionen weiterhin stark unterrepräsentiert. Außerdem verringert sich der Frauenanteil der Beschäftigten, je höher die Besoldungs- und Entgeltgruppen sind.

Aus Sicht der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbüros Niedersachsen (lag) ist das Gesetz daher noch nicht im erhofften Maße wirksam und muss mit der vom Land in diesem Jahr geplanten Novellierung deutlich gestärkt werden. Das Bündnis, welches die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen vertritt, fordert daher im Zuge eines neuen Gleichberechtigungsgesetzes:

Sanktionen:

Um Wirkung zu zeigen, muss ein effektives Gleichberechtigungsgesetz auch Sanktionsmöglichkeiten enthalten. Maßnahmen, bei denen die gesetzlichen Vorgaben zur Gleichstellung nicht beachtet werden oder die sie nur fehlerhaft anwenden, sollten rechtsunwirksam sein.

Ausrichtung:

Die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten müssen ausgebaut und gestärkt werden, denn sie haben vor Ort den Gleichstellungsprozess ihrer Verwaltungen zu unterstützen. In Fällen, in denen die gesetzlichen Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, zum Beispiel in Bezug auf ihre Beteiligung und Mitwirkung, verletzt werden, ist ein mit Sanktionen bewehrtes Beanstandungsrecht für sie unverzichtbar und sollte in einem neuen Gesetz Berücksichtigung finden.

Eigenbetriebe:

Die lag fordert, dass künftig auch die selbständigen Betriebe einschließlich der Eigenbetriebe der Kommunen im Sinne des Gesetzes Dienststellen sind und damit unter die Zuständigkeit dieses Gesetzes fallen. So könnte das Ziel `Gleiche Chancen für Frauen und Männer` nicht nur in der allgemeinen Verwaltung verwirklicht werden, sondern beträfe dann auch die Beschäftigten aus Ämtern, die in Eigenbetriebe umgewandelt wurden.

Die Forderung nach einer wirksamen Gesetzesgrundlage für die Gleichstellung im öffentlichen Dienst in Niedersachsen ist auch nach 25 Jahren weiterhin aktuell. Die lag erwartet von der Landespolitik ein mutiges, modernes und wirksames Gleichberechtigungsgesetz!

Quelle: Pressemitteilung der LAG Niedersachsen vom 13.6.2019

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