rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Offener Brief gegen § 219a StGB

Jetzt bewerten!

In einem offenen Brief fordern Verbände einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und die Aufhebung von § 219a StGB.

Darin heißt es: „Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Dazu gehört neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Wahl einer Ärztin bzw. eines Arztes. §219a StGB schränkt diese Rechte wesentlich ein: Er stellt nicht nur „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. §219a StGB erschwert Schwangeren den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs.“

Sie finden den kompletten Brief hier.

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-gleichstellungs-und-gleichbehandlungsrecht.png
Gleichstellung.png
SX_LOGIN_LAYER