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Offener Brief gegen § 219a StGB

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In einem offenen Brief fordern Verbände einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und die Aufhebung von § 219a StGB.

Darin heißt es: „Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Dazu gehört neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Wahl einer Ärztin bzw. eines Arztes. §219a StGB schränkt diese Rechte wesentlich ein: Er stellt nicht nur „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. §219a StGB erschwert Schwangeren den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs.“

Sie finden den kompletten Brief hier.

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