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Paritätsgesetz für Thüringen

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Thüringen hat als zweites Bundesland nach Brandenburg ein Paritätsgesetz verabschiedet.

Künftig müssen die Wahllisten bei Landtagswahlen in alternierender Reihenfolge zur Hälfte mit Männern und Frauen besetzt sein. Damit macht Thüringen einen ersten wichtigen Schritt für echte Gleichstellung im Landtag. Auch wenn Thüringen derzeit den höchsten Frauenanteil aller Landtage hat – Parität ist auch in Thüringen noch nicht erreicht. Für den Deutschen Frauenrat ist deshalb der beschlossene Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt hin zu einer gleichberechtigten parlamentarischen Repräsentanz von Männern und Frauen und damit zu mehr Demokratie und Gerechtigkeit in Thüringen.

Das verabschiedete Gesetz sieht in seiner jetzigen Form keine Regelungen für die paritätische Besetzung der Wahlkreismandate vor. Hier könnten die Parteien weiterhin nur Männer in den Kampf um Direktkandidaturen schicken.

„Im nächsten Schritt müssen auch die Direktmandate in den Blick genommen werden. Denn wenn die Listen nicht oder nur in geringem Umfang zum Zug kommen, kann der Frauenanteil insgesamt trotz paritätischer Besetzung der Listen sinken,“ sagt Elke Ferner, Vorstandsmitglied des Deutschen Frauenrats.

Trotzdem geht von dem beschlossenen Gesetz in seiner jetzigen Form eine wichtige Signalwirkung in andere Länder und an den Bund aus, auch dort entsprechende Regelungen zu treffen. „Andere Länder werden folgen und auch auf Bundesebene muss Parität gesetzlich verankert werden. Frauen sollen nicht nur wählen dürfen, sondern müssen eine gleichberechtigte Chance auf politische Teilhabe und damit Einflussnahme haben,“ so Ferner weiter.

Artikel 3, Absatz 2, Satz 2 GG fordert den Staat ausdrücklich auf, auf die Beseitigung der Benachteiligung von Frauen hinzuwirken. Das ist ein aktiver Auftrag zur Beseitigung von Diskriminierung. Es wird Zeit für den Bund und die Länder diesem Auftrag nachzukommen.

Quelle: Pressemitteilung des Dt. Frauenrats vom 8.7.2019

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