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Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet

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Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2016 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) beschlossen. Damit werden erstmals in Deutschland rechtliche Rahmenbedingungen für die legale Prostitution eingeführt.

Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2016 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) beschlossen. Damit werden erstmals in Deutschland rechtliche Rahmenbedingungen für die legale Prostitution eingeführt.

Gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer wird damit laut Bundesfamilienministerium die Grundlage geschaffen, Kriminalität und gefährliche Erscheinungsformen in der Prostitution zu verdrängen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Die zwei Säulen des Gesetzes:

1. Regulierung des Prostitutionsgewerbes

Erstes Kernelement des Gesetzes ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe. Der Erlaubnispflicht unterliegen nicht nur Bordelle, sondern alle bekannten Erscheinungsformen gewerblicher Prostitution, vom Escortservice über Wohnungsprostitution bis zur Straßenprostitution. Betreiberinnen und Betreiber müssen sich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens einer persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Auch müssen sie künftig ein Betriebskonzept erstellen, in dem sie Vorkehrungen für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb darlegen, und die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die Ausstattung der Betriebsräume einhalten. Mit der Einführung verbindlicher Mindeststandards für Prostitutionsstätten werden die Arbeitsbedingungen vor Ort verbessert. Betreibende werden stärker in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen.

"Dadurch wird sichergestellt, dass zum Beispiel ein vorbestrafter Menschenhändler kein Bordell mehr betreiben darf. Auch menschenunwürdige, ausbeuterische Betriebskonzepte, wie z.B. Flatrate-Bordelle, erhalten keine Erlaubnis", so Bundesministerin Manuela Schwesig.

2. Schutz der in der Prostitution tätigen Personen

Mit der Einführung einer Pflicht zur regelmäßigen Anmeldung und gesundheitlichen Beratung wird langfristig sichergestellt, dass Prostituierte verlässliche Informationen zu ihren Rechten und zu gesundheitlichen und sozialen Unterstützungsangeboten erhalten. Die Verbesserung des Zugangs zu Informationen über Rechte und Unterstützungsangebote ist das zentrale Element für die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch die besonderen Schutzvorschriften für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren, für die verkürzte Anmelde- und Beratungsintervalle gelten, und die Regelungen zum Schutz schwangerer Prostituierter. So einigten sich die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen auf die Ausdehnung des Werbeverbots auf entgeltlichen Geschlechtsverkehr mit Schwangeren. Daneben sieht das Gesetz ein Werbeverbot für ungeschützten Geschlechtsverkehr und für rechtsgutsgefährdende Formen der Prostitution vor.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll im Juli 2017 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 7.7.2016

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