rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Newsübersicht < Newsbeitrag

Reaktionen auf Gesetzentwurf des AGG

Die dbb bundesfrauenvertretung und die GEW haben in Stellungnahmen ihre Position zur geplanten AGG-Änderung veröffentlicht.

Jetzt bewerten!

Gesetzentwurf bleibt an entscheidender Stelle stehen

Die Modernisierung des AGG ist richtig und notwendig. Aber die Lebensrealität von Frauen muss dabei konsequent mitgedacht werden, und zwar analog wie digital.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung den Diskriminierungsschutz modernisieren und Betroffene künftig besser unterstützen will“, betonte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellv. dbb-Bundesvorsitzende, am 7. Mai 2026. „Gerade die verlängerten Fristen und die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle sind wichtige Schritte hin zu mehr Rechtsschutz im Alltag und im Berufsleben.“ Dass Schwangerschaft und Mutterschaft künftig stärker berücksichtigt werden sollen, sei überfällig.

Allerdings bleibe der Gesetzentwurf an einer entscheidenden Stelle stehen: „Wer Fürsorgeverantwortung übernimmt, erlebt noch immer massive Benachteiligungen im Erwerbsleben“, erklärte Kreutz. „Carearbeit darf kein Karrierehemmnis sein. Deshalb muss Fürsorgeverantwortung endlich ausdrücklich als Diskriminierungsmerkmal in den Schutzkatalog des AGG aufgenommen werden.“ 

Denn die Realität vieler Frauen ist: Eine Beschäftigte reduziert beispielsweise wegen der Pflege ihrer Mutter vorübergehend ihre Arbeitszeit und wird plötzlich bei Fortbildungen, Beförderungen oder Führungsaufgaben nicht mehr mitgedacht. Eine andere lehnt regelmäßig Abendtermine ab, weil sie die Betreuung ihrer Kinder organisieren muss, und gilt daraufhin im Team als „weniger engagiert“. Gleichzeitig erleben auch Männer Benachteiligungen, wenn sie familiäre Verantwortung übernehmen. Etwa dann, wenn einem Vater nach längerer Elternzeit signalisiert wird, Führungsverantwortung passe nicht mehr zu seinem „privaten Fokus“ oder er bei Beförderungen übergangen wird, weil er als nicht ausreichend verfügbar gilt. Die dbb frauen-Chefin kritisierte: „Das sind strukturelle Benachteiligungen und die müssen endlich auch als solche benannt werden.“

Kreutz weiter: „Der Gesetzentwurf bleibt auch hinter den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt zurück. Künstliche Intelligenz und automatisierte Entscheidungssysteme entscheiden zunehmend über Bewerbungen, Beförderungen oder Leistungsbewertungen. Wenn diese Systeme mit diskriminierenden Datensätzen trainiert werden, reproduzieren sie bestehende Ungleichheiten und verstärken sie sogar.“ 

Gerade Frauen laufen Gefahr, durch algorithmische Entscheidungen unsichtbar benachteiligt zu werden. Wer wegen Teilzeit, Familienphasen oder unterbrochener Erwerbsbiografien von den Datenmustern abweicht, wird von automatisierten Systemen schnell schlechter bewertet. „Das ist keine neutrale Technologie, sondern kann digitale Diskriminierung mit scheinbarer Objektivität verschleiern“, kritisierte Kreutz. „Deshalb braucht es verbindliche Schutzmechanismen gegen Diskriminierung durch Künstliche Intelligenz. Gleichstellung darf nicht im Algorithmus verloren gehen.“

Quelle: Newsletter dbb bundesfrauenvertretung Nr. 21/2026 vom 11.5.2026

18469-HJR-Website2023-04-RZ-Newsletter.webp

Beste Antworten.

Newsletter Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsrecht

Der Newsletter informiert über aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Politik. Außerdem erhalten Sie wertvolle Hinweise auf Veranstaltungen und neue Produkten.

Rechtlicher Schutz gegen Queerfeindlichkeit notwendig

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) macht sich für einen umfassenden rechtlichen Schutz für queere Menschen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stark. „Queere Menschen sind in Deutschland und weltweit zunehmend Angriffen, Beleidigungen und Ausgrenzung ausgesetzt – auch an Bildungseinrichtungen. Da müssen wir ein Stoppschild setzen. Denn ein respektvoller und friedlicher Umgang miteinander und eine vielfältige Gesellschaft sind Grundlage einer starken, funktionierenden Demokratie in der Bundesrepublik“, sagte Tiam Breidenich, GEW-Vorstandsmitglied Frauen-, Gleichstellungs-, Geschlechterpolitik, am Sonntag mit Blick auf den Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter-, Trans*-, Asexuellen- und Queerfeindlichkeit (IDAHOBITA).

20 Jahre nach der Einführung des AGG bleibe der Reformvorschlag des Bundeskabinetts hinter den gesellschaftlichen Erfordernissen zurück. Es fehlten organisatorische, personelle und verfahrensrechtliche Mindestanforderungen der im AGG vorgegebenen Beschwerdestellen. Zudem seien diese längst nicht flächendeckend eingerichtet worden. Dort, wo es Beschwerdestellen gibt, seien diese den Beschäftigten häufig nicht hinreichend bekannt oder würden nicht als ausreichend transparente, verlässliche und unabhängige Anlaufstellen wahrgenommen. „Der Reformvorschlag geht auf diese Schwachstellen in der Praxis nicht ein“, betonte Breidenich.

Das GEW-Vorstandsmitglied forderte nicht allein die Eingrenzung, sondern die Streichung der so genannten Kirchenklausel. Entlassungen oder Nichteinstellungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität dürften nicht rechtlich legitimiert werden. „Eine solche Ausnahmeregelung gefährdet queere Beschäftigte in Kitas und sozialpädagogischen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, aber auch an kirchlichen Schulen und Hochschulen“, unterstrich Breidenich.

Die in Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Sachsen in Bildung und Verwaltung geltenden Verbote einer geschlechterinklusiven Sprache seien verfassungswidrig. Um gegen diese staatlich angeordneten Diskriminierungen vorgehen zu können, sollte nicht allein der individuelle Rechtsweg, sondern eine kollektive Rechtsvertretung möglich sein. Ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Antidiskriminierungsverbände seien dringend erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung der GEW vom 17.5.2026

Bloguebersichtbild_Blogstoerer_100px.png

Lesen Sie auch unsere Blogbeiträge rund um das Thema Gleichstellung und Chancengleichheit

In diesem Blog erhalten Sie Informationen, Impulse und Meinungen aus der Gleichstellungswelt. Neue Themen, Trends und Berichte zu Fragen, die Gleichstellungsbeauftragte beschäftigen: Was bringt Gleichstellung voran? Wo gibt es Fortschritte? Der Blog bietet Hintergründe, Argumente und Werkzeuge für aktuelle und immer wiederkehrende Diskussionen in Beruf und Alltag.

SX_LOGIN_LAYER