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Recht auf Rückkehr aus der Teilzeitarbeit

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Mehr als jede zweite Mutter in Deutschland arbeitet auch dann noch in Teilzeit, wenn ihr jüngstes Kind schon zwölf Jahre oder älter ist. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetz zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Rückkehr aus Teilzeitarbeit in Vollzeit liegt im Kanzleramt zur weiteren Abstimmung.

In einem Interview von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles mit der „Rheinischen Post“ sagte sie: „Wir brauchen neben der Teilzeit auch ein Recht, wieder zurückzukehren in die vorherige Arbeitszeit, sonst droht die sogenannte Teilzeitfalle. Nach dem Mikrozensus 2015 sind 80 % der Teilzeitbeschäftigten weiblich, und wir gehen davon aus, dass rund 150.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Regelung zur befristeten Teilzeit direkt profitieren. Wir werden mit dem Gesetz nicht alle Wünsche erfüllen können, da es auch Zwänge in den betrieblichen Abläufen gibt. Das berücksichtigen wir natürlich. Aber wir wollen den Betroffenen ein Recht geben, das mit dem Arbeitgeber wenigstens erörtern zu können.“

Quelle: fpd 677/17

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