Steuervorteil des Ehegattensplittings begrenzen, Kindergeld und Kinderfreibetrag ausweiten: Eine Gruppe von Ökonom*innen hat der Bundesregierung am 2. Juni 2026 in Form eines offenen Briefes einen Reformvorschlag zum Ehegattensplitting unterbreitet. Den Brief haben zahlreiche namhafte Professor*innen aus den Bereichen Ökonomie und Jura unterzeichnet.
Zu den Initiator*innen gehört neben Nicola Fuchs-Schündeln (Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung) und Monika Schnitzer (Vorsitzende des Sachverständigenrats Wirtschaft) auch Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Zum Ansinnen des offenen Briefes äußert sich Katharina Wrohlich wie folgt:
„Eine Reform des Ehegattensplittings sollte dringend angegangen werden. Dadurch würde eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit für viele verheiratete Frauen finanziell attraktiver. Das ist aus gleichstellungspolitischer Sicht relevant, weil so die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen gestärkt wird. Es ist aber auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte zur Sicherung unserer sozialen Sicherungssysteme von großer Bedeutung. Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels kann Deutschland es sich nicht leisten, Erwerbspotenziale ungenutzt zu lassen.
Besonders wichtig ist zudem: Die durch die Reform entstehenden steuerlichen Mehreinnahmen sollten direkt wieder an Familien mit Kindern rückverteilt werden. Das heutige Ehegattensplitting fördert Ehepaare unabhängig davon, ob Kinder im Haushalt leben. Allerdings sind häufig Kinder der eigentliche Grund, weshalb Paare ihre Erwerbs- und Sorgearbeit aufeinander abstimmen und ein Elternteil, überwiegend die Mutter, beruflich zeitweise zurücktritt. Eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, finanziert durch die steuerlichen Mehreinnahmen aus der Reform des Ehegattensplittings, würde Familien gezielter unterstützen und zugleich Alleinerziehende sowie unverheiratete Eltern besser einbeziehen.“

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Quelle: Pressemitteilung des DIW vom 2.6.2026

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