djb kritisiert Überlegungen zur Abschaffung von Sorgezeiten bei der Rente nach 45 Beitragsjahren
Die aktuellen Überlegungen, die Anrechnung von Sorgezeiten für Kinderbetreuung und Pflegetätigkeiten bei der Berechnung der Versicherungsjahre für die abschlagsfreie „Rente nach 45 Beitragsjahren“ zu streichen, stoßen beim Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) auf scharfe Kritik. Eine solche Reform ginge einseitig zu Lasten von Frauen, die ohnehin im Alterssicherungssystem massiv benachteiligt sind.
„Wer Sorgearbeit als Verhandlungsmasse für Rentenkürzungen nutzt, verkennt die Lebensrealität der Mehrheit der Frauen in Deutschland und zementiert die geschlechtsspezifische Rentenlücke“, erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer. „Es ist ein gleichstellungspolitischer Offenbarungseid, wenn gesellschaftlich überlebenswichtige Leistungen wie die Pflege von Angehörigen und die Erziehung von Kindern aus der Berechnung für die Rente verdrängt werden sollen.“
Der djb fordert, das Alterssicherungssystem an den realen, von Sorgearbeit geprägten Erwerbsbiografien auszurichten. Angesichts des offensichtlichen Mangels an professionellen Pflegekräften und an Kitaplätzen sind es überwiegend Frauen, die diese eklatanten Versorgungslücken durch private Care-Arbeit auffangen – eine Leistung, ohne die das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben kollabieren würde. Die familiäre Fürsorge darf daher nicht länger zu einer Armutsfalle im Alter werden.
„Kindererziehung, Pflege und familienbedingte Teilzeitarbeit dürfen nicht länger das Risiko für dauerhafte Armut im Alter sein“, betont auch Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission für soziale Sicherung, Familienlastenausgleich. „Wir brauchen ein System, das Sorgearbeit als gleichwertige Säule neben der klassischen Vollzeiterwerbsarbeit begreift. Die aktuellen Pläne weisen genau in die entgegengesetzte und damit in die falsche Richtung. Zeiten der Pflege und Kindererziehung müssen im Rentenrecht vielmehr spürbar höher bewertet, ausgeweitet und flexibilisiert werden, um den partnerschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag wirksam abzusichern. Es ist ein sozialpolitisches Trauerspiel, wenn Sparpläne vor allem soziale Leistungen treffen, die überwiegend von Frauen benötigt werden – sei es der Unterhaltsvorschuss, das Elterngeld, der Kindersofortzuschlag und nun noch die rentenrechtliche Anerkennung von Sorgearbeit.”

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Quelle Pressemitteilung des djb vom 3.11.2026

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