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Rentenreform darf Frauen nicht benachteiligen: djb mahnt zum Handeln

Angesichts der laufenden Arbeiten der Alterssicherungskommission (ASK) fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in seinem aktuellen Policy Paper eine konsequent geschlechtergerechte Reform der Alterssicherung. Die anstehenden Entscheidungen haben erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation im Alter – insbesondere für Frauen, die überdurchschnittlich häufig nur niedrige Renten erhalten.

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„Eine Reform der Alterssicherung muss konsequent auch Gleichstellung beachten. Die darf die heute häufige Altersarmut von Frauen nicht verfestigen, sondern muss sie beenden. Was Frauen leisten, muss auch hier anerkannt werden“, sagt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Der djb befürwortet die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung als tragendes Fundament einer Reform. Sie erreicht breite Bevölkerungsschichten und kann strukturelle Nachteile ausgleichen, die insbesondere für Frauen durch Sorgearbeit und unterbrochene Erwerbsverläufe entstehen. Wichtig sind die Einführung einer Mindestrente, die Abkehr vom realitätsfernen Leitbild des „Eckrentners“ sowie die Abschaffung des Ehegattensplittings, das Anreize für ungleiche Erwerbs- und Sorgearbeit setzt. Die Zeiten für Pflege- und Kindererziehung müssen deutlich besser bewertet und flexibler angerechnet werden. Zudem fordert der djb eine Erwerbstätigenversicherung unter Einbeziehung Selbstständiger, die Abschaffung von Minijobs, die weithin zu Lasten von Frauen gehen, sowie eine breitere Finanzierungsbasis. Reformbedarf gibt es zudem in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Dort muss zur tatsächlichen Durchsetzung von Gleichberechtigung insbesondere die Sorgearbeit angemessen berücksichtigt werden.

„Alterssicherung muss reale Lebensverläufe abbilden – dazu gehören Sorgearbeit, unterbrochene Erwerbsbiografien“, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich des djb.

Der djb fordert die Alterssicherungskommission auf, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe zu verankern und Reformvorschläge systematisch auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu prüfen. So lässt sich sicherstellen, dass die Alterssicherung künftig nicht Ungleichheiten fortschreibt, sondern aktiv zu mehr sozialer und geschlechtergerechter Absicherung beiträgt.

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Quelle: Pressemitteilung des djb vom 28.5.2026

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