Sachverständigen-Anhörung zur BGleiG-Novelle
Er schätzt den Gesetzentwurf als verfassungswidrig ein:
"Art 1 (Bundesgremienbesetzungsgesetz - BGremBG) und Art. 2 (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) gehen von der rechtlich und politisch falschen Annahme aus, im öffentlichen Bereich müsse eine geschlechterparitätische Besetzung erreicht und sichergestellt werden. Dieses Ziel ist offensichtlich verfassungswidrig und mit dem vorrangigen Recht der Europäischen Union (EU) unvereinbar. Alle Einzelregelungen, die mit dieser Zielsetzung verbunden sind, werden sich in der Praxis nicht anwenden lassen, sodass in den Gesetzen von vornherein erhebliche Regelungslücken auftreten werden."
Und weiter heißt es in seiner Stellungnahme:
„Der Entwurf des BGleiG wird einen erheblichen Rückschritt in Gleichstellungspolitik bewirken und damit das Gegenteil dessen, was vorgeblich angestrebt wird. Das zeigt sich unter anderem daran, dass der Geltungsbereich des neuen BGleiG hinter dem des geltenden Gesetzes zurückbleibt und damit neue gleichstellungspolitische Lücken aufgerissen werden.“
Sie finden die komplette Stellungnahme hier als PDF-Download.
Dort sind auch die weiteren Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf zu lesen.
Den Link zur Anhörung in der Mediathek des Deutschen Bundestages finden Sie hier.
Den Experten-Kommentar von Dr. Torsten v. Roetteken zum BGleiG finden Sie hier.

