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Schutz von Betroffenen von Frühehen

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Die Evaluation der Bundesregierung des „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“ zeigt Schutzlücken auf: Das aktuelle Freizügigkeitsgesetz/EU verhindert eine effektive Umsetzung.

Menschenrechte für die Frau e.V. fordert dringend Nachbesserungen zum Schutz Betroffener von Frühehen in der EU. Anlässlich der geplanten Anpassungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU, die ab dem 10. September 2020 im Bundestag verhandelt werden, fordert die Frauenrechtsorganisation, dass die Lücke, die das Gesetz für Betroffene von Frühehen birgt, geschlossen wird. Die Frauenrechtsorganisation zeigt sich alarmiert, dass allzu oft das Freizügigkeitsgesetz/EU herangezogen wird, um Frühehen (Kinderehen) nicht aufzuheben und damit zu bestätigen.

Aus der im August 2020 veröffentlichten Evaluierung der Bundesregierung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen geht hervor, dass drei Jahre nach Inkrafttreten bundesweit in nur 11 Fällen eine Ehe aufgrund der Minderjährigkeit eines der Ehepartner*innen zum Zeitpunkt der Eheschließung aufgehoben werden konnte.

Grund für diese niedrige Zahl ist unter anderem die in der Praxis entwickelte Rechtsprechung, dass Anträge von und für EU-Bürger*innen mit Hinweis auf die Verletzung der Freizügigkeit in der EU und Vorliegen einer schweren Härte regelmäßig zurückgewiesen werden. Von 140 gestellten Anträgen auf Eheaufhebung betrafen nur 21 Anträge Nicht-EU-Staaten, dafür aber viele z.B. Bulgarien, Rumänien und Griechenland.

Quelle: Pressemitteilung von Terre des Femmes e. V. vom 9.9.2020

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