Schutzkonzept des Bundesfamilienministeriums für geflüchtete Frauen und Kinder
Ministerin Schwesig machte am 14.12.2015 in Berlin deutlich: „Dort wo sich Kinder, Jugendliche und Frauen aufhalten, müssen besondere Maßnahmen zum Schutz vor Übergriffen und geschlechtsbezogener Gewalt ergriffen werden. Für mehr Schutz braucht es personelle und räumliche Maßnahmen sowie mehr Information, Sensibilisierung und Fortbildung der Fachkräfte und Ehrenamtlichen.“
Das Schutzkonzept sieht hierzu drei konkrete Maßnahmen vor:
KfW-Förderprogramm
Das BMFSFJ will gemeinsam mit der KfW ein Programm starten, um die Schaffung und den Umbau von Flüchtlingsunterkünften zu fördern und somit den Schutz für Frauen und Kinder zu gewährleisten. Mit dem Programm sollen Investitionskredite mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Kooperation mit UNICEF
UNICEF und das BMFSFJ, stellvertretend für die Bundesregierung, haben eine gemeinsame Kooperation vereinbart. Diese Kooperationsvereinbarung sieht unter anderem vor, das Personal in Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Fragen des Kinderschutzes zu schulen und für Fälle sexueller Gewalt zu sensibilisieren. Zudem soll UNICEF logistische Hilfe bei der Einrichtung kinderfreundlicher Räume sowie dem Aufbau psychosozialer Betreuungsstrukturen leisten.
Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland sagte dazu: „Flüchtlingskinder befinden sich in Deutschland nach ihrer langen und gefährlichen Flucht zwar in relativer Sicherheit. Doch werden ihre Lebensumstände in Gemeinschaftsunterkünften wie Turnhallen, Kasernen oder anderen Notunterkünften noch für lange Zeit schwierig bleiben. Unzählige Mitarbeiter und freiwillige Helfer dort leisten großartige Arbeit. Einen verbindlichen Standard für den Schutz der Kinder sowie ausreichende Spiel und Lernangebote oder psychosoziale Hilfen gibt es bisher allerdings nicht. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob Flüchtlingskinder in Deutschland gut geschützt, versorgt und betreut werden oder nicht“, so UNICEF-Geschäftsführer Schneider.
Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland kommen, haben, wie alle Kinder bei uns, gemäß der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Derzeit steht aber das deutsche Asylrecht dem Schutz der Flüchtlingskinder entgegen – das gilt im Übrigen auch für den Schutz von Frauen in Flüchtlingsunterkünften.
Dringend benötigt werden:
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eine kindgerechte Ausstattung der Erstaufnahmeeinrichtungen und damit eines Ortes, wo Kinder ausreichend vor Übergriffen geschützt sind;
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ein Zugang für Kinder und Jugendliche zu Spiel- und Lernangeboten ebenso wie zu Sprachkursen;
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eine psychosoziale Hilfe und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Frauen, die schlimme Erfahrungen gemacht haben;
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ein in Kinderschutzfragen geschultes Personal, das in den Einrichtungen rechtzeitig Risiken erkennt und Sicherheitsmaßnahmen ergreift
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sowie die Etablierung vertraulicher Beschwerdemöglichkeiten.
Traumabewältigung
Das BMFSFJ wird Folteropferzentren finanziell stärker unterstützen, damit Flüchtlingsfrauen, die Gewalt erfahren haben, gut betreut werden können. Etwa durch eine zusätzliche Fachkraft für die Behandlung von Flüchtlingsfrauen, die Gewalt erfahren haben. Hierfür stellt das BMFSFJ 4 Millionen Euro zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 14.12.2015

