Sexualstrafrechtsreform: Große Koalition für ein „Nein heißt Nein“
Die zentralen Argumente: Der Gesetzentwurf schließt zwar einige Schutzlücken, doch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird weiterhin nicht anerkannt. Übergriffe bleiben weiterhin straffrei, auch wenn die von Gewalt betroffene Person ihr klares „Nein“ bekundet, sich der Täter jedoch darüber hinweggesetzt hat. Maßgeblich für die Be- und Verurteilung bleibt also das Verhalten der geschädigten Person und nicht des Täters. Das widerspricht menschenrechtlichen Vorgaben wie dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).
Reform muss Paradigmenwechsel vollziehen
Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats, auf dessen Initiative sich das „Bündnis Nein heißt Nein“ gegründet hat, sagt dazu: „Wir fordern eine zeitgemäße und menschenrechtskonforme Weiterentwicklung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Entwurf ab. Wir rufen die Gesetzgebenden stattdessen zu einer großen Koalition für ein „Nein heißt Nein“ auf. Wir wollen eine große Reform des Sexualstrafrechts, die einen Paradigmenwechsel vollzieht – wie 1997, als eine große Mehrheit von Bundestagsabgeordneten über alle Fraktionen hinweg für die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe stimmte. Das war ein historischer Schritt bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt. Jetzt muss der Bundestag einen weiteren gehen.“
Der Offene Brief und seine Erstunterzeichnenden
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats vom 26.4.2016

