Am 18. Oktober 2024 ist das „Sicherheitspaket“ im Bundestag beschlossen worden. Es ist eine Reaktion auf das Attentat von Solingen. Geplant ist unter anderem die Streichung von Asylbewerberleistungen für sogenannte Dublin-Fälle.
Ausreisepflichtige Personen, für die nach der Dublin-Verordnung ein anderes EU-Land zuständig ist, sollen künftig keine Asylbewerberleistungen mehr bekommen, sondern stattdessen zur freiwilligen Ausreise aufgefordert werden. Ende Juni 2024 hielten sich in Deutschland rund 24.900 „Dublin-Fälle“ auf – etwa 6.800 gelten als ausreisepflichtig.
Quelle: MEDIENDIENST Newsletter vom 18.10.2024
Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert die emotional aufgeheizte Asyldebatte und mahnt den Schutz von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit an. Hierzu erklärt Beate Rudolf, die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Die hitzige Debatte der letzten Wochen gleicht einem Wettbewerb um immer drastischere Vorschläge zur Verschärfung des Asylrechts. Besonders laut sind dabei die Stimmen derer, die auf Abschottung und Zurückweisung von schutzsuchenden Menschen setzen und dabei bereit sind, sich über rechtsstaatliche Prinzipien hinwegzusetzen und sogar vor der Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl nicht Halt machen. Diejenigen, die für den Schutz der Menschenwürde und die Einhaltung menschenrechtlicher Standards eintreten, finden in dieser aufgeheizten Debatte kaum noch Gehör.
Dabei steht viel auf dem Spiel. Wer Ängste schürt und den Eindruck erweckt, die Zurückweisung schutzsuchender Menschen würde zu mehr Sicherheit in Deutschland führen, setzt die demokratische Kultur unseres Landes aufs Spiel. Die derzeit diskutierten Verschärfungen im Migrations- und Sicherheitsrecht werden Radikalisierungen und Terroranschläge nicht verhindern können – dazu müssten präventive Maßnahmen gestärkt werden. Sie bergen vielmehr die Gefahr, das gesellschaftliche Zusammenleben nachhaltig zu belasten und Grund- und Menschenrechte unverhältnismäßig einzuschränken.

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Auch die europäische Zusammenarbeit droht durch nationale Alleingänge erheblichen Schaden zu nehmen. Eine Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen verstößt beispielsweise gegen menschenrechtliche Vorgaben und europäisches Recht. In vielen EU-Ländern drohen Asylsuchenden Verelendung, Obdachlosigkeit oder Inhaftierung. Gerichte untersagen deshalb immer wieder Abschiebungen. Ob eine Abschiebung zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden und kann nicht pauschal an einer Grenze entschieden werden.
Wie wir als Gesellschaft mit Schutzsuchenden umgehen, prägt das Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Menschenrechte und rechtsstaatliche Verfahren sind zivilisatorische Errungenschaften. Sie dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.“
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrecht vom 25.9.2024
Weitere Informationen im Factsheet: Kritik am „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung aus menschenrechtlicher Perspektive.

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