rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Staatsangehörigkeitsgesetz und Selbstbestimmungsgesetz

Jetzt bewerten!

Die Antidiskriminierungsbeauftragte hat zu beiden Änderungen des Gesetzgebers Stellung genommen.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, begrüßt grundsätzlich das am 23. August 2023 vom Bundeskabinett verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz und die am selben Tag verabschiedete Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes. In ihren nach § 28 Abs.1 AGG an die Bundesregierung und die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages adressierten Stellungnahmen sieht sie aber im Einzelnen Nachholbedarf. 

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) muss demnach klar das Ziel verfolgen, das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen. Diesen Zielen zuwiderlaufend finden sich sowohl im Gesetzestext als auch in der Begründung Ausführungen, die dazu geeignet sind, Diskriminierungen zu begünstigen und Vorurteile zu bestärken. Zudem enthält das SBGG an manchen Stellen sogar Verschlechterungen gegenüber dem bisher gültigen „Transsexuellengesetz“ (TSG) und dem Personenstandsgesetz, etwa Datenübermittlungspflichten an Sicherheitsbehörden. 

Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) muss aus Sicht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung ein deutlicheres Zeichen setzen, dass Einbürgerungen und die Teilhabe an staatsbürgerlichen Rechten gewollt sind. Zudem darf ein Einbürgerungsrecht nicht diskriminierend wirken und ganze Bevölkerungsgruppen stigmatisierend ins Auge fassen. So muss etwa der Erwerbssituation von Alleinerziehenden, Älteren und Menschen mit Behinderungen bei den Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung weiterhin Rechnung getragen werden. 

Hier finden Sie die Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften. 

Hier finden Sie die Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes. 

Quelle: Pressemitteilung der ads vom 23.8.2023 

Weitere Artikel zu folgenden Schlagworten:
Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-gleichstellungs-und-gleichbehandlungsrecht.png
Gleichstellung.png

Wählen Sie unter 14 kostenlosen Newslettern!

Mit den rehm Newslettern zu vielen Fachbereichen sind Sie immer auf dem Laufenden.

SX_LOGIN_LAYER