Startschuss für die Familienpflegezeit
Künftig haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten Familienpflegezeit bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden.
Auf der Website des Bundesfamilienministeriums www.wege-zur-pflege.de können alle Informationen dazu abgerufen werden.
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