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Startschuss für die Familienpflegezeit

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Am 1. Januar 2015 ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten.

Künftig haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten Familienpflegezeit bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden.

Auf der Website des Bundesfamilienministeriums www.wege-zur-pflege.de können alle Informationen dazu abgerufen werden.

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