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Stellungnahme der BAG zur Kündigung von Marie-Ellen Witzmann

Zur Kündigung der ehemaligen Gleichstellungbeauftragten Marie-Ellen Witzmann hat die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen (BAG) gegenüber Dr. Knoblich, Dezernent für Kultur der Stadt Erfurt, Stellung genommen.

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Die BAG schreibt dazu:

„Wir widersprechen den Ansichten des Erfurter Dezernenten für Kultur, Stadtentwicklung und Welterbe, Dr. Tobias Knoblich deutlich, nach dem die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von städtischen Bediensteten – also auch der GB, ausschließlich dem positiven Image der Stadt dienen sollte. Knoblich hatte sich in einem Brief an BAG-Bundessprecherin Katrin Brüninghold gewandt und darin seine Sichtweisen zur fristlosen Kündigung der damaligen Gleichstellungsbeauftragten Mary-Ellen Witzmann erläutert. Diese entsprechen unserer Auffassung nach in keiner Weise dem Thüringer Gleichstellungsgesetz. Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat nach § 23 Absatz 2 Nr. 8 ThürGG das Recht, sich öffentlich zu äußern. Darüber hinaus agiert sie laut § 23 Absatz 1 Satz 4 ThürGG weisungsfrei. Sie ist deshalb ausdrücklich nicht verpflichtet, Äußerungen gegenüber der Presse mit der Pressestelle der Stadtverwaltung vorher abzuklären, da sich ihre Weisungsfreiheit auch auf die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit bezieht.

Im vorliegenden Fall hat nach unserem Kenntnisstand die Pressestelle eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit verweigert. Eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Thüringen hat hingegen per se ihren amtlichen Auftrag unabhängig von der Haltung einer Stadtverwaltung umzusetzen.

In unserem Statement bitten wir Herrn Dr. Knoblich und die Stadt Erfurt darum, Solidarität mit den Opfern sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu zeigen und sich tatsächlich für die Rechte und den Schutz der Betroffenen von Diskriminierung einzusetzen. Außerdem fordern wir Herrn Knoblich und die Stadt Erfurt dazu auf, der Gleichstellungsarbeit auch in Erfurt den wichtigen Stellungswert beizumessen, der in unserem Grundgesetz verankert ist.“ 

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Quelle: Pressemitteilung der BAG vom 26.3.2024

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