Stellungnahme zur LGG-Novelle in Rheinland-Pfalz
Der Ministerrat hat am 8. September 2015 den Entwurf des novellierten Landesgleichstellungsgesetzes beschlossen und dem rheinland-pfälzischen Landtag zur Beratung zugeleitet.
Unser Experte Dr. Torsten v. Roetteken, der bereits bei der BGleiG-Novelle als Sachverständiger auftrat, hat nun auch zum rheinland-pfälzischen Gesetzentwurf eine Stellungnahme geschrieben. Stellungnahme öffnen >>>
In der Einleitung schreibt er:
"Es bedarf zusätzlicher Maßnahmen, um die durch Art. 19 Verf RhlPf vorgeschriebene wirkliche Chancengleichheit von Frauen und Männern beim Zugang zu jedem öffentlichen Amt tatsächlich zu gewährleisten.
Ein Gegenbeispiel stellt der Entwurf der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag für ein neues Hessisches Gleichberechtigungsgesetz dar. Eine Auseinandersetzung mit den dort unterbreiteten Vorschlägen einschließlich der Sanktionen für eine mangelnde Beachtung des jeweils geltenden Rechts findet sich im Entwurf der Landesregierung nicht.
Die nachfolgende Stellungnahme zu den Einzelvorschriften akzeptiert die Grundstruktur des vorgelegten Entwurfs und will keine echten Alternativen aufzeigen, sondern lediglich systemimmanente Verbesserungsvorschläge unterbreiten."
Zu diesem Thema siehe auch:

