Stellungnahme zur Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes
Das durchgängige Leitprinzip Gleichstellung werde nur noch auf „Maßnahmen“ bezogen, und die definierten Maßnahmen bezögen sich ausschließlich auf die unbestritten wichtige Personalpolitik. Damit beschränke sich das Gesetz im Gegensatz zur vorherigen Fassung nur noch auf die Förderung der Beschäftigten in den Verwaltungen.
Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Während Österreich die Strategie des Gender Budgeting bereits in der Verfassung verankert hat, werden in Deutschland die ersten Schritte zu einer integrierten Geschlechterpolitik wieder rückgängig gemacht.“
Das Netzwerk plädiert für einen generellen Verzicht auf diese Novellierung, kündigt aber zugleich seine Bereitschaft an, an einer künftigen Novellierung mitzuwirken, die zum Ziel hat, Deutschlands Defizite in der Gleichstellung der Geschlechter zu beseitigen.
Den kompletten Wortlaut der Stellungnahme finden Sie hier:
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