In einem großen Kinderschutz-Prozess in Oakland, USA gegen den Konzern Meta ist ein Vergleich erzielt worden. Das Unternehmen willigte ein, 17 Milliarden Dollar an die klagenden US-Bundesstaaten zu zahlen. Außerdem verpflichtet sich Meta, Änderungen im Design von Facebook und Instagram vorzunehmen, um Kinder und Jugendliche zu schützen.
Kurz zusammengefasst
Dem Konzern wurde vor allem süchtigmachendes und schädliches Plattformdesign vorgeworfen. Meta wies die Vorwürfe zurück. Die Menschenrechtsorganisation HateAid begrüßt, dass hier zum ersten Mal Veränderungen im Plattformdesign vorgenommen werden müssen. Allerdings seien diese nicht weitreichend genug. Die festgelegte Vergleichszahlung sei vergleichsweise niedrig, wesentliche süchtigmachende Designs würden nicht verändert und Kinder-Sperren könnten leicht umgangen werden. Deutschland und die EU hätten ähnliche Maßnahmen schon lange umsetzen können. Die rechtliche Grundlage sei mit dem Digital Services Act längst gegeben.

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Einigung mit Meta
Der Vergleich war schon kurz nach Prozessbeginn erzielt worden. Damit verhinderte der Konzern eine potenzielle Strafzahlung von bis zu 200 Milliarden Dollar und ein langes öffentlichkeitswirksames Verfahren. Dieses hatte reputationsschädigendes Potential: Unter den Klagenden waren Eltern, die Meta süchtig machende Plattform-Designs vorwarfen. Sie sahen den Konzern damit für verschiedene psychische Erkrankungen bis hin zum Suizid ihrer Kinder mitverantwortlich.
Dazu Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid: „Die Einigung ist nur ein Scheinerfolg für den Kinder- und Jugendschutz auf Social Media Plattformen. Meta hat sich mit einer relativ niedrigen Summe freigekauft und eine öffentliche Debatte dazu verhindert, dass der Konzern Profit über den Schutz von Kindern stellt. Auf Instagram und Facebook werden seit Jahren missbräuchliche Inhalte und schädliche Mechanismen auf Kosten von Kindern- und Jugendlichen in Kauf genommen. Außerdem vermeidet Meta damit ein grundsätzliches Urteil, das weltweit Präzedenzwirkung entfaltet hätte.”
HateAid begrüßt allerdings, dass der Konzern sich jetzt zum ersten Mal verpflichtet habe, Einstellungen in seinem Plattformdesign zu verändern. Dies fordern Menschenrechtsorganisationen wie HateAid schon seit langem. So muss Meta auf Facebook und Instagram u.a. dafür sorgen, dass Jugendliche die Apps nachts nicht mehr nutzen können, die Nutzungszeit täglich auf zwei Stunden beschränkt wird, Kindern und Jugendlichen keine Likes mehr angezeigt werden und Schönheitsfilter nicht mehr zugänglich sein sollen. Außerdem sollen Altersverifizierungen eingeführt werden. Allerdings könnten Eltern diese Einstellungen zum Teil außer Kraft setzen.
Außerdem würde Meta 30 % der Vergleichssumme zurückhalten bis andere Social Media Unternehmen wie TikTok, Snapchat oder Youtube die gleichen Maßnahmen durchsetzen und ebenfalls Zahlungen leisteten.
Dazu Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid: „Die Richtung ist richtig: Wirksamer Schutz geht nur, wenn Plattformen ihre schädlichen und gefährlichen Designs ändern. Allerdings werden in dem Vergleich die wichtigsten Punkte außen vorgelassen: endloses Scrollen und süchtigmachende Feeds bleiben zum größten Teil weiter möglich. Kinder und Jugendliche werden weiter verstörendem und manipulativem Content ausgesetzt sein. Die Verantwortung wird wieder maßgeblich auf die Eltern abgewälzt. Echter Schutz sieht anders aus.”
Europäer*innen vertrauen Meta in Sachen Kinder- und Jugendschutz nicht
Auch in Europa sind laut einer aktuellen YouGov Umfrage von reset.tech 80% der Bürgerinnen der Auffassung, dass eben solche Social Media Designs schädlich für Kinder seien. Eine überwältigende Mehrheit (70%) der Europäer*innen ist davon überzeugt, dass man den Social Media Plattformen nicht vertrauen könnte, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen ginge. Es brauche daher öffentlichen Druck und Androhungen von hohen Strafzahlungen, so HateAid. Auch das zeige der Vergleich. Mit dem Digital Services Act existiert in Deutschland und Europa eine gesetzliche Grundlage, um Plattformen zur Durchsetzung von Kinder- und Jugendschutz zu verpflichten. Hierzu gehört es, dass diese Risiken für Gesundheit und Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen in ihren Designs beseitigen. Dies ist bisher allerdings nicht geschehen. Im Gegenteil: die großen Plattformen hatten angegeben, schon größte Anstrengungen zur Minimierung von Risiken unternommen zu haben.
Von Hodenberg fordert, dass die geltenden Gesetze endlich konsequent durchgesetzt werden: „Die US-Staatsanwält*innen zeigen wie es geht. Mit genug Druck vor allem von Eltern und wenn es wirklich teuer werden könnte, bewegt sich die Plattform. Plötzlich sind auch Veränderungen im Design möglich. Hier in Europa hätten wir ähnliche Maßnahmen schon längst durchsetzen können, haben es aber bisher aus Sorge vor Konsequenzen seitens der US-Regierung nicht getan – auf Kosten unserer Kinder. Damit muss jetzt Schluss sein. Wer jetzt nicht handelt, macht sich mitschuldig.”
Quelle: Pressemitteilung HateAid gGmbH vom 27.8.2026

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