Vorläufige Einigung zu Standards für Gleichstellungsstellen
1. Mindestanforderung und Vereinheitlichung für die nationale Gleichstellungsstellen
Bereits nach der geltenden Rechtslage sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Stellen zur Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts einzurichten. Die geplante Richtlinie soll dazu beitragen, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz zu verhindern, indem die Unabhängigkeit und die Arbeitsweise der Gleichstellungsstellen der EU gestärkt werden. Mit der Richtlinie sollen verbindliche und einheitliche Mindeststandards für die Gleichstellungsstellen festgelegt werden, da sich die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten der Stellen teils stark voneinander unterscheiden. Zu den zentralen Punkten, die EU-weit gelten sollen, gehören:
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erweiterte Zuständigkeiten der Gleichstellungsstellen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Arbeits- und Beschäftigungsfragen, einschließlich selbstständiger Erwerbstätigkeit
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Gesetze müssen sicherstellen, dass die Gleichstellungsstellen unabhängig von äußeren Einflüssen sein müssen
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ausreichende personelle, technische und finanzielle Ressourcen müssen sichergestellt sein
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Verpflichtung öffentlicher Einrichtungen, Gleichstellungsstellen zu Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierung zu konsultieren, und die Anforderung, Gleichstellungsstellen zu ermächtigen, die Gleichbehandlung zu fördern, z. B. durch Gender Mainstreaming
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erweiterte Befugnisse zur Durchführung von Untersuchungen und zur Streitbeilegung in Diskriminierungsfällen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.
2. Soziale Rechte in der EU: Nationale Gleichstellungsstellen
Die Standards gehen zurück auf einen am 8. Dezember 2022 von der Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie über Standards für Gleichstellungsstellen.
Gleichstellungsstellen sind nach Art. 20 der Richtlinie 2006/54/EG und Art. 11 der Richtlinie 2010/41/EU in jedem Mitgliedstaat verpflichtend einzurichten. Dabei handelt es sich um öffentliche Einrichtungen, die Betroffene von u. a. geschlechtsbezogener Diskriminierung schützen und unterstützen sollen. Die Vorgaben lassen den Mitgliedstaaten einen großen Gestaltungsspielraum, was zu einer unterschiedlichen Ausgestaltung der Stelleninnerhalb der EU führt.
Tessa Hillermann
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