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Wahlprüfungsbeschwerde wegen Parität

Die Bundestagswahl 2025 hat erneut deutlich gemacht: Frauen sind im Parlament nicht angemessen vertreten. Nur 32,4 Prozent der Abgeordneten sind weiblich – das steht in keinem Verhältnis zur gesellschaftlichen Realität und widerspricht dem Gleichstellungsauftrag unseres Grundgesetzes. 

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Deshalb wird es eine 2. Paritätische Wahlprüfungsbeschwerde geben, die von Prof. Dr. Silke Laskowski als Verfahrensbevollmächtigte und dem Verein „Parité in den Parlamenten“ begleitet wird. Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit der Bundestagswahl 2025 im Hinblick auf die strukturelle Unterrepräsentation von Frauen verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.

Sie sind herzlich eingeladen, sich daran zu beteiligen!

  1. Ihre Mitwirkung ist einfach und kostenfrei: Vollmacht hier oder unter www.paritaetjetzt.de herunterladen

  2. Ausfüllen und unterschreiben

  3. Per Post senden an:
    Parité in den Parlamenten e.V.
    Postfach 42 01 34
    34070 Kassel
    und vorab als Scan per E-Mail an: wahlpruefbeschwerde@parite.eu

Wichtig: Der Einspruch muss bis zum 23. April 2025 eingelegt werden.

Diese Beschwerde ist nicht nur juristisch, sondern auch politisch bedeutsam: Sie fordert eine demokratische Kultur, in der Frauen und Männer gleichberechtigt an politischer Macht teilhaben – so, wie es das Grundgesetz seit 1949 vorsieht.

Je mehr wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger sich beteiligen, desto stärker das Signal:
Es ist Zeit für Veränderung. Es ist Zeit für #ParitätJetzt, weil Demokratie uns alle braucht!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung – und für Ihr Engagement für eine wirklich gleichberechtigte Demokratie.

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Der Newsletter informiert über aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Politik. Außerdem erhalten Sie wertvolle Hinweise auf Veranstaltungen und neue Produkten.

Quelle: Pressemitteilung des Verein Parité in den Parlamenten

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