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Wider die Teilzeitfalle

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzentwurf fertiggestellt, der einen Rückkehranspruch für Beschäftigte von Teil- in Vollzeitarbeit vorsieht und Anfang 2019 in Kraft treten soll.

Eine Begründung für eine Reduzierung der Arbeitszeit für eine Dauer von zwischen einem und fünf Jahren, etwa Kindererziehung oder Pflege, soll nicht mehr notwendig sein. Allerdings müssten die betreffenden Betriebe mehr als 45 Beschäftigte haben. Außerdem müssen Betroffene einen Antrag stellen.

Kritik der Landfrauen am Gesetzentwurf

Der Deutsche LandFrauenverband hat daraufhin ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit auch für Betriebe unter 45 Mitarbeitenden gefordert. Er kritisierte, dass viele Frauen im ländlichen Raum, die von Altersarmut besonders betroffen seien, dieses Gesetz nicht in Anspruch nehmen könnten, da Frauen auf dem Land häufig in kleinen Betrieben mit weniger als 45 Beschäftigten arbeiteten.

Es brauche ein Gesetz, das es Menschen ermöglicht, sich um Familie und Karriere zu kümmern. Die Entscheidung für Teilzeit dürfe nicht zur Sackgasse und damit zum finanziellen Nachteil werden, denn es seien vor allem Frauen, die familienbedingt auf Teilzeit reduzieren und dafür später „die Quittung“ bekämen.

Wie die Hans-Böckler-Stiftung mitteilte, hatte Deutschland im Jahr 2016 mit 47 Prozent die zweithöchste Teilzeitquote von Frauen innerhalb der EU. Demgegenüber arbeiten nur neun Prozent der Männer in Deutschland in Teilzeit.

Quelle: zwd

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