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Zum „Kuwait Airways“-Urteil des OLG Frankfurt a. M.

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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ads) hat mit Blick auf den Fall „Kuwait Airways“ eine Stärkung des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes angemahnt.

Das Oberlandeslandesgericht Frankfurt hatte geurteilt, die Weigerung der arabischen Fluglinie, einen israelischen Staatsbürger zu befördern, sei rechtlich nicht zu beanstanden.

„Dass ausgerechnet in Deutschland israelischen Bürgerinnen und Bürgern eine Flugreise verweigert werden kann, ist nicht hinnehmbar“, sagte Bernhard Franke, der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin. „Das deutsche Antidiskriminierungsrecht ist derzeit zu eng gefasst“. So werde eine Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit, anders als in anderen EU-Staaten, nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verboten. „Ich halte es darum für zwingend, über eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes nachzudenken, um künftig derartigen Fällen rechtlich wirkungsvoll entgegentreten zu können.“

Konkrete Vorschläge dazu wird die ads im Frühjahr 2019 im Rahmen einer Studie zur Merkmalsausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorlegen.

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