Zweiter Gleichstellungsbericht beauftragt
Die unabhängige zwölfköpfige Sachverständigenkommission erarbeitet den zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung und knüpft dabei an die Leitlinien des ersten Gleichstellungsberichtes an.
Im Fokus stehen die Übergänge im Lebensverlauf, wie Berufseinstieg, berufliche Karriere und Familiengründung. Das Gutachten und die Stellungnahme des Bundesfamilienministeriums bilden den zweiten Gleichstellungsbericht, der Anfang 2017 vorliegen soll.
Prof. Dr. Eva Kocher, Dekanin der Juristischen Fakultät an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), ist zur Vorsitzenden der Sachverständigenkommission für das Gutachten berufen worden.
Sie ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht, Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen Gleichbehandlung, Gleichstellung und Diskriminierungsschutz. Die Rechtswissenschaftlerin untersuchte unter anderem die Erwerbstätigkeit von Frauen und ihre Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.
Weitere Informationen:
Europa-Universität Viadrina
www.europa-uni.de
Quelle: Pressemitteilung des idw vom 8.5.2015

