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2012 - Frauen in die Personalräte

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Zwischen 1. März und 31. Mai 2012 finden wieder Personalratswahlen statt. In vielen Bundesbehörden werden bereits Listen aufgestellt. Auch hier ist Gleichstellung wieder ein wichtiges Thema, denn § 17 Abs. 7 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sieht vor, dass die „Geschlechter … im Personalrat entsprechend dem Zahlenverhältnis vertreten sein“ sollen.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

„sollen“ ist immer noch das richtige Wort, denn eine übergroße Wirkung hat diese gesetzliche Bestimmung bisher nicht entfaltet. Personalvertretungen sind eine überwiegend männliche Domäne. Bei den letzten Personalratswahlen 2008 lag der Frauenanteil in den obersten Bundesbehörden bei ca. 45 %. In den 43 gewählten Personalvertretungen saßen jedoch nur knapp 34 % Frauen, nur ein knappes Drittel der Personalräte hatten 50 % oder mehr weibliche Mitglieder. In ganzen fünf Personalvertretungen (knapp 12%) hatten Frauen den Vorsitz.

Ein Personalrat hat Macht und Verantwortung. An beidem sollten Frauen sich ihren Anteil sichern, unter anderem auch, um die in § 68 Abs. 1 verankerten Aufträge des BPersVG umzusetzen. Das sind einerseits die Überwachungder Durchführung der „zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze“ (Nr. 2), also auch des Bundesgleichstellungsgesetzes, und andererseits die Förderung der „Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ (Nr. 5a).

Hier kann nicht nur ein Personalrat aktiv werden und die Gleichstellung voranbringen, auch die Gleichstellungsbeauftragte kann dringend die Unterstützung von engagierten, rechtlich versierten und frauenbewussten Personalrätinnen brauchen.

Allerdings ist eine Mitgliedschaft im Personalrat oder die vorher für eine Kandidatur erforderliche Mitarbeit in den Gewerkschaftsgruppen für Frauen zeitlich oft nicht einfach zu bewerkstelligen. So lange Familien- und Betreuungsaufgaben noch überwiegend auf den Schultern von Frauen lasten - und das betrifft bei Pflegeaufgaben für ältere Angehörige auch unverheiratete Frauen oder solche ohne Kinder - haben diese weniger Zeit, Kraft und Interesse, sich innerbetrieblich zu organisieren und zu beteiligen. So fehlen ihnen unter Umständen die richtigen Kontakte zur rechten Zeit, wenn es um die Aufstellung der Listen geht. Wie so oft gilt auch hier der Satz: „Ein engagierter Mann hat seine Familie im Rücken, eine engagierte Frau hat ihre Familie im Nacken“.

Aber auch die Personalvertretungen und die Gewerkschaften, die die Personalratswahlen vorbereiten, sollten an der Kandidatur von Frauen interessiert sein, denn ohne sie geht ihnen die Repräsentanz einer wichtigen Gruppe in der Belegschaft verloren. Auch ein Personalrat bekommt einen anderen Blick auf seine Aufgaben und deren Erledigung, wenn Frauen mit Betreuungsaufgaben im Gremium mitdiskutieren und/oder darauf drängen, dass die Diskussionen dort gezielter und zeitlich straffer geführt werden. Da Frauen in Organisationsfragen aufgrund ihrer Doppelbelastung in Beruf und Familie häufig recht erfahren und effektiv sind, macht ihre Mitgliedschaft in einer Personalvertretung in doppelter Weise Sinn.

Und last but not least: Frauen ist in der Regel die Zugehörigkeit zu Kränzchen und Gruppierungen, zu Gewerkschaften und Verbänden weniger wichtig als der Erfolg in der Sache. Es fehlt ihnen vielleicht der sooft beschworene „Korpsgeist“, aber gerade das kann – sind die Wahlen einmal vorbei – zu einer stärker sachbezogenen Interessenvertretung und einer besseren Integration aller Beteiligten in ein Gremium beitragen.

Daher, liebe Frauen, interessiert euch für die Personalratswahlen, bringt euch ein und stärkt so die Vertretung der Interessen aller Beschäftigten. Je ausgewogener ein Gremium zusammengesetzt ist, desto besser wird seine Arbeit sein.

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

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