rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

30 Jahre Frauenministerium, Frauenförderung und Gleichstellung auf Bundesebene

7 Bewertungen

1986 war bundespolitisch ein sehr wichtiges Jahr. Nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl am 26. April wurde per Erlass von Bundeskanzler Helmut Kohl das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gebildet. Das damalige Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (BMFJG) musste dazu die Zuständigkeiten für die gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes, Strahlenhygiene, Schadstoffe in Lebensmitteln etc. sowie eine nachgeordnete Behörde abgeben1. Es wurde aber gleichzeitig auch gestärkt: Aufgewertet zum Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (BMJFFG) erhielt es die Federführung für Frauenfragen einschließlich Gesetzgebungskompetenz.

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 5.6.1986 hieß es in diesem Zusammenhang: „In einem ersten Schritt wird dazu aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Frau und Beruf auf den Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit übertragen.“

Damals waren die Amtsbezeichnungen für Bundesminister/innen noch rein männlich und das Schild, das ab dem 6.6.1986 an der Tür des Dienstsitzes der neuen Frauenministerin Prof. Dr. Rita Süssmuth in Bonn hing, wies sie als „BundesministeR aus.

Die geschlechtergerechte Benennung, d.h. eigentlich eher die sächliche Bezeichnung als Bundesministerium für Frauen und Jugend kam erst 1991 nach der Teilung des Ressorts und unter der Leitung von Bundesministerin Dr. Angela Merkel.

Mit dem nächsten Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 7.7.19872 kamen die Zuständigkeit für den Mutterschutz und die allgemeine Zuständigkeit für Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung, einschließlich der Frauenförderung in der Bundesverwaltung hinzu.

Bis dahin war die Richtlinie für die berufliche Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung3 bereits in Kraft und legte den Grundstein für alles, was danach kam:

  • Die Bestellung (noch nicht Wahl!) von Frauenbeauftragten,

  • die Gründung des Interministeriellen Arbeitskreises der Frauenbeauftragten der obersten Bundesbehörden 1991,

  • das spätere Frauenfördergesetz von 1994,

  • die Ergänzung des Artikels 3 Absatz 2 des Grundgesetzes um den Zusatz („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) und schließlich

  • das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001.

In diesem Jahr schauen wir also zurück auf 30 Jahre Bundesfrauenministerium, 30 Jahre berufliche Förderung von Frauen im Bund und wir Gleichstellungsbeauftragte der obersten Bundesbehörden auf  25 Jahren IMA.

Darauf können wir stolz sein, auch wenn Frauenförderung, Gleichstellung und Gender Mainstreaming sich wieder im Verteidigungskampf befinden.

Trotz aller Unkenrufe bleiben wir dran, denn noch immer ist die Gleichstellung von Frauen mit Männern nicht realisiert. Dennoch wurde schon einiges erreicht und es gibt Grund zum Feiern. Lassen wir also nix anbrennen.

Mit hoffnungsvollen Grüßen

Ihre Kristin Rose-Möhring


Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
Twitter-Icon

Folgen Sie uns auch auf Twitter!
Wir informieren Sie rund um das Thema Gleichstellungrecht.
https://twitter.com/GleichstellungR

banner-gleichstellungs-und-gleichbehandlungsrecht.png
rehm_e-line_banner_355x355_L1_Var1.jpg
SX_LOGIN_LAYER