Alle öffentlich Bediensteten tragen Gleichstellungsverantwortung
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
leider sieht die Realität nicht ganz so aus, wie die gesetzlichen Vorgaben dies eigentlich vermuten ließen. Nicht nur Verstöße gegen das Gleichstellungsgebot, sondern auch die ständige Verletzung der Informations- und Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten sind an der Tagesordnung.
Eine Schulung und Sensibilisierung aller Beteiligten in personellen, organisatorischen oder sozialen Fragen, ganz gleich welche hierarchische Stellung sie innehaben, könnte Abhilfe schaffen. Die Verantwortlichen wären dabei nicht nur in der korrekten Auslegung und Anwendung des Bundesgleichstellungsgesetzes zu schulen, sondern auch auf die Folgen von Fehlern hinzuweisen. Ständige Verstöße gegen das Gesetz stellen Dienstvergehen dar, die entsprechend, ggf. sogar disziplinarisch, zu ahnden wären.
Schon jetzt sind Beamtinnen und Beamte durch das Grundgesetz bei allen dienstlichen Handlungen an Recht und Gesetz gebunden. Solche dienstlichen Handlungen können auch in einem Unterlassen bestehen, zum Beispiel der frühestmöglichen Unterrichtung und Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten. Alle tragen dafür die Verantwortung in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich. „Man“ kann sich daher nicht hinter bisheriger oder sonstiger Übung in der Dienststelle verstecken.
Weiter sei an das Recht zur Remonstration erinnert. Erst wenn dieser Weg ausgeschöpft ist, können Beamte (und Beamtinnen) der Eigenverantwortung entgehen, falls sie auf Anweisung handeln.
Die Remonstration wird zu oft nur als Recht und nicht als Pflicht gesehen. Sie ist unpopulär und wird zu selten ausgeübt. Nur so ist es zu erklären, dass Gleichstellungsbeauftragte immer wieder mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben. Das Heer der gesetzlich berufenen Mitstreiter im öffentlichen Dienst lässt sie leider zu oft im Stich.
Herzlich,
Ihre Kristin Rose-Möhring
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